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Jan 08Freitag, 08. Januar 2021 15:42
Posted: 30 Dec 2020 04:59 PM PST
Eine Initiative "STOP Cultural genocide !" hat eine Petition auf change.org gestartet:
Die Initiative GEC ACT (Geneva Collective Against Cultural Trade) wurde von Studierenden und Absolventen der klassischen Altertumswissenschaften der Universität Genf ins Leben gerufen. Sie zielt darauf ab, ein Bewusstsein für das Problem des Antikenhandels in Europa und der Schweiz zu schaffen.
§ GEC ACT auf facebook: https://www.facebook.com/gecact2020
§ unter @ActGeC auf twitter
§ als stopculturalgenocide auf instagram
Anlaß für die Petition war der Erste "International Day against Illicit Trafficking in Cultural Property", der von der UNESCO organisiert wurde, soweit ich sehe in Deutschland aber kaum Resonanz gefunden hat (bemerkenswerterweise ist auch die Begleitpublikation nicht auf deutsch erschienen, obwohl wir doch immer wieder Drehscheibe im Antikenhandel sind...). Dieser Tag bezieht sich auf das 50. Jubiläum des Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut der UNESCO. Dennoch haben die Anliegen des Kulturgüterschutzes in der Politik bis heute einen recht geringen Stellenwert (Brodie/ Yates 2019, 159) und zugleich war der Handel nie so umfangreich.
Dieses fehlende Bewußtsein erlaubt es Kriminellen und Terroristen, ungestraft zu agieren - so die Ausführungen zur Petition. Extremistische Ideologie werden durchgesetzt, indem die Geschichte der "Feinde" ausgelöscht und gleichzeitig Geld durch den Verkauf von Antiken geplünderter Fundstellen eingenommen wird. Daesh/ IS in Libyen, Syrien, im Irak und auch in Afrika ist noch immer ein Beispiel dafür. Gestohlene Gegenstände erscheinen mit falschen Papieren auf dem europäischen Markt, Transparenz und Rückverfolgbarkeit bleiben ungenügend.. Die Anonymität der Transaktion begünstigt Antikenhehlerei, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Die Petition richtet sich an die Europäische Kommission, von der sie fordert:
1. Handeln Sie JETZT, um eine globale und umfassende Lösung für das Problem des Antikenhandels zu finden, um die großen Schlupflöcher in den europäischen Rechtsvorschriften zu schließen, die das Waschen von gestohlenem Eigentum geplünderter Länder ermöglichen.
2. Regulieren Sie den Kunst- und Antiquitätenmarkt, auch im Internet, und zwingen Sie den Verkäufer, transparenter über die Herkunft von Objekten Rechenschaft zu geben. Jeder einzelne anerkannte Kunsthändler in Europa muss mindestens so transparent wie eine Bank sein und aktuelle Aufzeichnungen über Transaktionen führen.
3. Finanzieren Sie Projekte für diejenigen, die helfen können, die gestohlenen Artefakte sicherzustellen - die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Zoll, Grenzschutz, Staatsanwaltschaft) mit Hilfe der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der neuen verfügbaren digitalen Werkzeuge.
4. Überwachen Sie aktiv die Freihafensysteme, die zur Steuerhinterziehung, Lagerung und internationalen Verbringung gestohlener Gegenstände eingesetzt werden.
5. Sensibilisieren Sie Sammler für die Infiltration gefälschter und gestohlener Antiken in den Markt. Der Kauf von Fälschungen ist eine schlechte Investition, mit der kriminelle und terroristische Netzwerke finanziert werden können.
Letztlich fordert die Petition nur ein, was eine Studie, die von der Europäischen Kommission selbst in Auftrag gegeben wurde, auch an Empfehlungen gegeben hat.
§ N. Brodie/D. Yates, Illicit trade in cultural goods in Europe. Characteristics, criminal justice responses and an analysis of the applicability of technologies in the combat against the trade : final report (Luxembourg 2019). - <ISBN 978-92-79-99359-6>, <https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/d79a105a-a6aa-11e9-9d01-01aa75ed71a1>
Bitte unterschreiben!
Archäologische Fundstellen sind wichtige Ressourcen für moderne Gesellschaften und unverzichtbare Quellen für ein Verständnis der Vergangenheit, unserer Gegenwart und auch der Zukunft.
Das Problem der Antikenhehlerei und vor allem der dahinter stehenden Raubgrabungen ist zwar nur eines von vielen Problemen, aber eines, bei dem wichtige Handlungsmöglichkeiten bei der EU liegen. Petition gegen Antikenhehlerei
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Dez 07Montag, 07. Dezember 2020 09:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Staatsbibliothek und die Universitätsbibliothek Heidelberg betreiben seit 2016 den Fachinformationsdienst Altertumswissenschaften - Propylaeum. In Fortführung mehrerer ehemaliger Sondersammelgebiete gewährleistet der Fachinformationsdienst deutschlandweit eine umfassende Literaturversorgung für mittlerweile acht altertumswissenschaftliche Disziplinen. Im Rahmen des DFG-geförderten Programms "Fachinformationsdienste für die Wissenschaft" sind dazu noch zahlreiche weitere Dienstleistungen - u. a. in den Bereichen Fachrecherche oder Elektronisches Publizieren - hinzugekommen, die über unser Portal "Propylaeum" (https://www.propylaeum.de/) angeboten werden.
Der Fachinformationsdienst Altertumswissenschaften wird nach zwei erfolgreichen Förderphasen einen Fortsetzungsantrag für 2022-2024 bei der DFG stellen. Um unsere Projekte und Angebote auch in Zukunft eng an den Bedarfen der Fachwissenschaft auszurichten, führen wir im Dezember 2020 eine Befragung unter Altertumswissenschaftlerinnen und Altertumswissenschaftlern in Deutschland durch. Mit Ihrer Teilnahme können Sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Angebots leisten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich ca. 10 Minuten Zeit nehmen und sich unter folgendem Link an unserer anonymen Umfrage beteiligen:
https://bsbumfrage.limequery.com/988872?lang=de
Die Umfrage kann bis zum 31. Dezember 2020 beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Weiß und Maria Effinger -
Okt 12Montag, 12. Oktober 2020 08:40
Mommsen-Gesellschaft
Der Erste VorsitzendeUniv.-Prof. Dr. Jürgen Hammerstaedt
Universität zu Köln, Institut für Altertumskunde, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Telefon +49 (0)221 470-2242
Sekretariat +49 (0)221 470-2520
Fax +49 (0)221 470-5931
Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. An den Rektor der
Paris Lodron Universität Salzburg
Herrn Prof. Dr. Hendrik Lehnert
Betriff: Geplante Nichtwiederbesetzung der Professur für Latinistik
Köln, 28. September 2020
Magnifizenz!
Sehr geehrter Herr Kollege Lehnert!
Mein Schreiben ist dadurch veranlasst, dass ich aus süddeutschen Kollegenkreisen von der Absicht des Rektorats der Paris Lodron Universität Salzburg erfahren habe, die Professur für Latinistik nach der Emeritierung von Frau Prof. Dr. Dorothea Weber nicht wiederzubesetzen.
Diese Nachricht erfüllt mich mit großer Bestürzung und ich wende mich an Sie in meiner Funktion als Erster Vorsitzender der Mommsen-Gesellschaft, des Berufsverbands von über 750 deutschsprachigen Forscherinnen und Forschern auf dem Gebiet des Griechisch-Römischen Altertums, mit der dringenden Bitte, angesichts der zu erwarteten schlimmen Folgen von der geplanten Nichtwiederbesetzung unbedingt Abstand zu nehmen.
Das Studienfach Latein hat die höchste Studierendenzahl innerhalb des altertumswissenschaftlichen Fächerangebotes Ihrer Universität. Mit dem Wegfall des Fachs würden die gesamten Salzburger Altertumswissenschaften überproportional an Größe und Gewicht verlieren. Durch den Wegfall der Latinistik würde zudem in den altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen der Gräzistik, der Alten Geschichte und der Archäologie eine erhebliche Minderung der Qualität von Studium und Forschung eintreten. Schaden hätten auch die zahlreichen weiteren geisteswissenschaftlichen Fächer, für die Ihre Universität hohes internationales Ansehen genießt, zu befürchten. Zudem lassen sich ohne Zusammenarbeit mit der Latinistik als eine der zentralen Grundlagen unserer europäischen Kulturgeschichte auch Disziplinen jenseits der Geisteswissenschaften im engeren Sinne wie beispielsweise die Theologie nicht betreiben.
Ihre Universität wird international dafür geschätzt, dass die Salzburger Latinistik das Editionsunternehmen des Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Christianorum (CSEL) fortführt. In meinem Studium und den ersten beiden Jahrzehnten meiner wissenschaftlichen Laufbahn nannte man diese grundlegende Reihe kritischer Editionen lateinischer patristischer Texte inoffiziell das ‘Wiener Corpus’. Es ist das Verdienst Ihrer Frau Kollegin Weber, die Fortführung dieser international höchst angesehenen, bei weitem umfangreichsten und m.E. auch wissenschaftlich bedeutendsten Editionsreihe lateinischer patristischer Texte inzwischen an Ihrer Universität so wirkungsvoll etabliert zu haben, dass, wenn die Zahl der bei Fortführung der Salzburger latinistischen Forschung zu erwartenden neuen Bände weiter zunimmt, sicher bald vom ‘Salzburger Corpus’ die Rede wird. Die hohe internationale Bedeutung dieser wichtigen Salzburger latinistischen Unternehmung spiegelt sich auch darin wieder, dass Frau Kollegin Weber die Latinistik im wissenschaftlichen Beirat des entsprechenden gräzistischen Editionsunternehmens der Patristik an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vertritt.Der Wegfall der Latinistikprofessur hätte zum Schaden des Ansehens der Paris Lodron Universität Salzburg weitreichende Folgen, die nicht unbeachtet bleiben würden. Daher wiederhole ich meine dringende Bitte, diese Entscheidung rückgängig zu machen.
Dieses Schreiben geht in Kopie an die Vorsitzenden des Senats und des Universitätsrats der Paris Lodron Universität.
Hochachtungsvoll
Jürgen HammerstaedtZur langfristigen Sicherung des Fachs Latein an der Universität Salzburg und zur Fortführung des CSEL
Das Rektorat der Universität Salzburg plant, die einzige vollwertige Professur für Latein am Fachbereich Altertumswissenschaften nicht nachzubesetzen. Das würde zwar nicht bedeuten, dass das Studienfach Latein eingestellt wird, dennoch gibt es gewichtige Argumente für die Nachbesetzung:
- Nur eine starke Latinistik mit forschungsgeleiteter Lehre – und dafür ist eine vollwertige Professur von essentieller Bedeutung – wird imstande sein, Studierende zu begeistern und den Bedarf an Lateinlehrern auch langfristig zu decken.
- Ein Verzicht auf die Professur wird nicht nur dem Fach selbst, sondern auch den anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen an der Universität schaden.
- Latein als eine der Grundlagen der europäischen Geistesgeschichte ist gerade für die Universität Salzburg mit ihren bekannten Stärken in Geistes- und Kulturwissenschaften sowie in der Theologie unverzichtbar.
- Nur mit einer Professur ist die Fortsetzung des Projekts Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum, das seit 1866 in der weltweit renommierten Reihe CSEL kritische Editionen der lateinischen Patristik herausgibt, gesichert.
Wir fordern daher das Rektorat, den Senat sowie den Universitätsrat der Paris Lodron Universität Salzburg auf, die Nachbesetzung der Professur für Latein in den Entwicklungsplan für die Jahre 2022–2027 aufzunehmen.
Sandra Pranzl, Alexandra Göllner, Florian Mayr (Student Representatives/StV Lehramt Latein)
: https://www.petitions.net/securing_the_long-term_future_of_latin_and_the_csel -
Okt 03Samstag, 03. Oktober 2020 13:12
Dreams of Antiquity 2.0
Zum 1. Oktober 2020 ist die Online-Datenbank „Dreams of Antiquity“ (DoA) in eine neue Umgebung migriert. Dank der Zusammenarbeit mit der EDV-Abteilung der Universitätsbibliothek an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt kann dafür die Plattform EPrints genutzt werden:
https://dreamsofantiquity.ku.de !DoA 2.0 verfügt damit über eine neue Suchoberfläche und neue, zeitgemäße Recherchemöglichkeiten in fast 7.000 Titeln; die Suche mit einem differenzierten Thesaurus, bei der z.B. antike Autoren mit Spezifika zu Träumen und Visionen (Alptraum; Auftragstraum; Herrschertraum, -vision; Himmelserscheinung; Inkubation; Jenseitsreise; Orakeltraum; Tagesrest; Traumdeuter; Traumterminologie; Traumtheorie; Wachvision) kombiniert werden können, steht unverändert zur Verfügung.
DoA 2.0 verfolgt das Ziel, auch entlegen publizierte Literatur zu Träumen und Visionen in der griechisch-römischen Antike und deren Rezeption für die weitere wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Prof. Dr. Gregor Weber
Lehrstuhl für Alte Geschichte
Universität Augsburg
Universitätsstr. 10
D-86135 Augsburg
Mail:
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Sep 17Donnerstag, 17. September 2020 09:39
Restauratoren und Mitarbeiter der Staatlichen Museen Berlin stehen vor einer ungewöhnlichen Herausforderung: Von einer Skulptur, die gerade restauriert wird, werden historische Schwarzweißfotos gesucht. Es handelt sich um das Standbild des Archäologen Johann Joachim Winckelmann, das von 1840 bis 1935 in der Vorhalle des Alten Museums aufgestellt war. Genauer geht es um zwischen 1840 und 1935 entstandene Detailaufnahmen, in welchen der Gegenstand in der linken Hand des Dargestellten zu erkennen ist: ein Torso, d. h. der Rumpf einer antiken Figur, welcher als Symbol für Winckelmanns Studium der Antike gilt.
Der Torso in der Hand Winckelmanns ist im Hüftbereich mitsamt den ihn umschließenden Fingern abgeschlagen. Die Restauratorin versucht nun in Zusammenarbeit mit einem Bildhauer und Kopisten, diese Beschädigung auszugleichen und den antiken Torso nachzubilden. Dies gelingt aber nicht ohne authentische Nahaufnahmen des Originalzustandes aus den Jahren zwischen 1840 und 1935.
Durch eine Förderung der Ernst von Siemens Kunststiftung wurde die Restaurierung trotz der Corona-Sparmaßnahmen ermöglicht, doch jetzt ist das Projekt auf die Hilfe der Öffentlichkeit angewiesen: Wer verfügt über Fotos des Marmorstandbildes im Alten Museum aus den Jahren 1840 bis 1935, auf denen der vollständige antike Torso in der linken Hand Winckelmanns genau zu erkennen ist?
Bis zu der Präsentation des Standbildes in der wieder öffnenden Friedrichswerderschen Kirche am 27.10.2020 soll die Restaurierung abgeschlossen sein, weswegen die Suche gerade auf Hochtouren läuft. Die EvSK steht dem Projekt bei der Suchkampagne zur Seite. Haben auch Sie entsprechendes Bildmaterial, so freuen wir uns auf Ihre Zusendungen bis zum 30.09.2020 anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Kontaktperson ist Marie Ellersiek.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Ellersiek
Praktikantin bis 23.11.2020
Ernst von Siemens Kunststiftung
Postadresse:
Nonnendammallee 101
13629 Berlin
Tel.: 017627825473
www.ernst-von-siemens-kunststiftung.de -
Jun 23Dienstag, 23. Juni 2020 09:19
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie schon auf unserem Konsortialtreffen am Freitag angekündigt, haben wir unsere "Community"-Umfrage fertiggestellt. Mit dieser Umfrage möchten wir ermitteln, welche Forschungsdaten in unserer Community erzeugt, genutzt und gespeichert, welche Dienste und Werkzeuge verwendet oder benötigt werden.
Sie ist unter dem folgenden Link abrufbar und das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten.
https://nfdi4objects.limequery.net/615517?lang=de
Wir würden uns sehr freuen, könnten Sie sich an der Umfrage beteiligen und den Link an die Verteiler in Ihren Einrichtungen, AGs und Vereinen weitergeben. Für unsere Auswertung ist es wichtig, dass wir in der Umfrage auch die weniger daten-affinen Kolleginnen und Kollegen erreichen und so erbitten wir eine weite Streuung der Umfrage und hoffen auf zahlreiche Antworten.
Mit herzlichen Grüßen
Chris Keller
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Dr. Christin Keller
Koordination NFDI4Objects
Deutsches Archäologisches Institut
Podbielskiallee 69-71
14195 Berlin
Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Jun 22Montag, 22. Juni 2020 10:56
Die HTW Dresden arbeitet gemeinsam mit Partnern aus der Archäologie an der Entwicklung eines Studiengangs zur Archäoinformatik. Unser Ziel ist es, die technologische Expertise einer technischen Hochschule für die Aus- und Weiterbildung von Absolventen archäologischer Fächer zugänglich zu machen und den Dialog zwischen den Disziplinen zu fördern.
Im Zusammenhang mit diesem Projekt möchte ich Sie heute auf eine Round Table-Diskussion zum Thema aufmerksam machen.
Auf der diesjährigen Tagung CHNT (Cultural Heritage and New Technologies) im November in Wien sollen mit der Fachöffentlichkeit bestehende Defizite, Chancen und die Ausbildungsbedarfe im Bereich der Informationsverarbeitung in der Archäologie diskutiert werden.
Den Call for Submissions finden Sie hier:
https://www.chnt.at/educating-archaeologists-for-a-digital-era/
(Deadline ist der 31.07.2020) -
Mai 28Donnerstag, 28. Mai 2020 08:31
Die „Gnomon Bibliographische Datenbank“ (GBD) besitzt eine neue Infrastruktur: https://gbd.digital statt http://gnomon-online.de!
Bereits am 6. Mai 2019 ging die neue Suchoberfläche der „Gnomon Bibliographischen Datenbank“ (GBD) unter https://gbd.digital online. Gut ein Jahr später ist nun die Migration der Datenbank abgeschlossen: Unter der neuen Adresse findet der Nutzer jetzt die seit April 2018 bereits im B3Kat, dem gemeinsamen Verbundkatalog des Bibliotheksverbundes Bayern und des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg, neu katalogisierten Titel und die vollständigen Altdaten der GBD.
Auch die Suchoberfläche hat inzwischen den Beta-Status verlassen. Die Benutzer der Datenbank werden nun von der alten Adresse http://gnomon-online.de auf die neue Adresse https://gbd.digital umgeleitet. Die alte Oberfläche wird noch für einen begrenzten Zeitraum unter http://legacy.gnomon-online.de erreichbar bleiben, jedoch nicht mehr mit neuen Daten versorgt werden.
Damit ist ein wichtiger Meilenstein für das im Rahmen des Fachinformationsdienstes Altertumswissenschaften – Propylaeum von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit 2016 geförderte Projekt erreicht worden: Dessen Ziel bestand in der Überführung der Datenbank in die Infrastruktur des Bayerischen Bibliotheksverbundes und im Aufbau einer neuen Suchoberfläche durch die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB). Diese Suchoberfläche ermöglicht den tagesaktuellen Zugriff auf die erfassten Daten, die auch in PropylaeumSEARCH (https://www.propylaeum.de/de/suche), dem zentralen Rechercheportal des Fachinformationsdienstes Altertumswissenschaften, eingebunden sind. Dadurch kann für die Zukunft ein zuverlässiger Betrieb garantiert und die Erfassungseffizienz deutlich gesteigert werden.
Im Zuge der Überführung in die bibliothekarische Infrastruktur hat der Verlag C.H.Beck es als langjähriger Partner des Datenbankprojektes ermöglicht, dass zukünftig sämtliche Daten im Rahmen des gesamten Verbundkataloges als Open Data zur freien Nachnutzung zur Verfügung stehen (https://www.bib-bvb.de/web/b3kat/open-data). Damit können die Daten der GBD zukünftig Teil von Linked Open Data-Netzwerken und altertumswissenschaftlichen Forschungsplattformen werden. Auch zu diesem Zweck wird die Anreicherung der Datensätze mit Normdaten und Identifikatoren in der derzeitigen zweiten Förderphase bis 2021 weiter vorangetrieben, ebenso die Mehrsprachigkeit der Suchoberfläche.
Die GBD ist mit über 630.000 Einträgen eines der umfänglichsten Datenbanksysteme für Fachliteratur in den gesamten Altertumswissenschaften einschließlich der fachspezifischen Wissenschaftsgeschichte. Sie verzeichnet Monographien, Sammelbände mit den enthaltenen Beiträgen, Zeitschriftenaufsätze, Rezensionen und Fachlexika aus dem Zeitraum in allen einschlägigen Wissenschaftssprachen, die mit Hilfe eines umfänglichen, multilingualen Thesaurus (derzeit ca. 25.000 Schlagworte) detailliert recherchierbar sind. Die Erschließung von YouTube-Inhalten und Internetressourcen ist derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der Datenbank.
Konzipiert wurde die GBD Ende der 1980er Jahre von Prof. Dr. Jürgen Malitz (Eichstätt/Freiburg), der bis heute als Herausgeber der Datenbank fungiert, seit 2003 zusammen mit Prof. Dr. Gregor Weber (Augsburg). Unterstützt werden sie von Prof. Dr. Michael Rathmann (Eichstätt) und Dr. Andreas Hartmann (Augsburg).
Die Erschließungsarbeit wird getragen von den Lehrstühlen für Alte Geschichte in Augsburg und Eichstätt. Eine intensive Zusammenarbeit besteht seit längerem mit der Bayerischen Staatsbibliothek (München) und den Universitätsbibliotheken Augsburg, Eichstätt und Tübingen. Kooperationen bestehen außerdem mit der Redaktion der Zeitschrift ‚Gnomon‘ (München) und der Joint Library of the Hellenic & Roman Societies (London). Ein Kooperationsabkommen wurde zudem mit dem Deutschen Archäologischen Institut geschlossen.
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Apr 30Donnerstag, 30. April 2020 10:29
Fachkollegium „Alte Kulturen“
Zu dieser Handreichung
Das Fachkollegium 101 („Alte Kulturen“) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat unter Berücksichtigung fachspezifischer Herausforderungen in den Altertumswissenschaften folgende Empfehlungen und Erwartungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Anträgen und geförderten Vorhaben formuliert.Der im August 2019 veröffentlichte Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis[1] der DFG (im Folgenden „Kodex“) beschreibt den grundsätzlichen Anspruch, der für jedes Forschungsprojekt bezüglich der Qualitätssicherung, Archivierung und Zugänglichmachung der erhobenen und bearbeiteten Daten gilt. Wann immer möglich, so formuliert es der Kodex in allgemeiner Form, sollen Forschungsdaten nach den FAIR-Prinzipien zugänglich gemacht werden (Kodex, Leitlinie 13).
Diese Handreichung des Fachkollegiums soll ergänzend sowohl für die Antragstellung als auch für die Begutachtung als konkrete Orientierungshilfe dienen. Ihre Empfehlungen konkretisieren damit auch die allgemeinen Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten[2]der DFG und gelten für alle Anträge, die das Fachkollegium „Alte Kulturen“ bewertet.
Forschungsdatenmanagement als integraler Teil von Forschungsvorhaben
Als Forschungsdaten können in den Altertumswissenschaften alle Dokumente, Materialien, Bilder, Texte, Mess- und Auswertungsdaten verstanden werden, die bei der wissenschaftlichen Arbeit verwendet, entwickelt, gesammelt oder ausgewertet werden. Typische Beispiele sind Daten zur Dokumentation archäologischer Artefakt- und Feldforschung oder digital gespeicherte Bild- und Textdaten aus Editionsvorhaben. In diesem weit gefassten Sinn bilden Forschungsdaten für die große Mehrzahl altertumswissenschaftlicher Projekte eine wesentliche Ausgangsbasis und stellen zugleich einen entscheidenden Teil der Forschungsergebnisse dar.
Vielfach stammen die Daten aus Untersuchungen, die prinzipiell gar nicht oder nur sehr eingeschränkt wiederholbar sind (z. B. archäologische Ausgrabungen, Forschung an schwer zugänglichen oder konservatorisch empfindlichen Quellen). Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen – i. d. R. digital gespeicherten – Daten, vor allem ihre sichere Archivierung und Aufbereitung für eine spätere Überprüfung oder Nachnutzung, sind integrale Bestandteile von Forschungsvorhaben in den Altertumswissenschaften.
Grundsätzlich sind bei der Planung, Durchführung und beim Abschluss von Forschungsprojekten fachübliche Qualitätsstandards zu berücksichtigen (vgl. Kodex, Leitlinie 7). Wenn Standards zum Umgang mit Forschungsdaten durch gängige Praxis oder z. B. durch das Engagement einschlägiger Fachgesellschaften etabliert sind, sollten sich Forschungsprojekte eng daran orientieren und ausdrücklich darauf Bezug nehmen.
In den verschiedenen altertumswissenschaftlichen Fächern sind datenbezogene Standards bislang nur in Einzelfällen etabliert. Es existiert aber eine große Vielfalt verbreiteter und bewährter best practices[3] zum Umgang mit verschiedenen Datentypen.
Es ist selbstverständlich, dass sich Praktiken und Standards dynamisch weiterentwickeln. Bei dieser heterogenen Ausgangslage ist die Qualität der Anträge an die DFG nach den Erfahrungen des Fachkollegiums nur dann möglichst sachgerecht und im Vergleich zu bewerten, wenn auch der Umgang mit Forschungsdaten hinreichend konkret und verbindlich erläutert wird.
Mit den folgenden Hinweisen sollen die Erwartungen dafür klargestellt werden. Die Empfehlungen gelten für alle Anträge, in denen in relevantem Umfang Forschungsdaten – nach der oben angegebenen weiten Definition – erzeugt und/oder bearbeitet werden.
Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Anträgen an die DFG
Im Antrag sollten – unter Berücksichtigung bestehender Standards und bewährter Praktiken – Angaben zu folgenden fünf Aspekten erfolgen (in Anträgen auf Sachbeihilfe unter dem Punkt 2.4[4] der Beschreibung des Vorhabens). Die Angaben sollten so konkret und verbindlich wie möglich sein, sich aber auf wesentliche Informationen beschränken:
[1] Art und Umfang der Daten sowie vorausgehende rechtliche Klärung
[2] Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten
[3] Speicherung und Archivierung
[4] Ermöglichung und Regelungen der Nachnutzbarkeit
[5] Verantwortlichkeiten für das Datenmanagement
Wenn z. B. die Art oder Aufbereitung der Daten für die im Vorhaben eingesetzte Methodik sehr relevant sind, so sind selbstverständlich je nach Projektausrichtung auch weitere und detailliertere Angaben im Antrag sinnvoll (z. B. bei der Zielsetzung und im Arbeitsprogramm).
Wenn für den Umgang mit Daten fachspezifisch – auf nationaler oder internationaler Ebene – Standards, einschlägige Richtlinien oder best practices befolgt werden können, kann auf diese ohne ausführliche Erläuterungen verwiesen werden. Aspekte zu [1] bis [5], die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ungeklärt sind, sind im Antrag als solche hervorzuheben – möglichst mit kurzer Erläuterung, wann und wie diese Klärung erfolgen kann.
Erläuterungen zu den einzelnen Angaben
[1]Art und Umfang der Daten sowie vorausgehende rechtliche Klärung
Zur Beurteilung des Aufwands und ggf. beantragter Kosten für das Datenmanagement sind im Antrag wenigstens summarische Angaben zu Art, Umfang und Diversität der Daten wichtig (geht es um Bild-, Text-, Analysedaten, umfangreiche Datenbanken, z. B. für Geographische Informationssysteme oder Modellierungen? Liegt ein relevanter Anteil der Daten analog vor?).
Wenn bestehende Daten genutzt oder neue erhoben werden sollen, sind rechtliche Fragen vor Antragseinreichung zu klären und Besonderheiten sind im Antrag zu erläutern. Vor allem gilt dies für die Zugänglichkeit zu Beständen von Museen, Bibliotheken und Archiven. Hier sollten die Zugänglichkeit und die Erlaubnis zur Bearbeitung im Sinn des Forschungsvorhabens vor der Antragstellung verbindlich geklärt sein. Ggf. sind Unterlagen zur Dokumentation der rechtlichen Klärung dem Antrag beizufügen. Offene Fragen oder besondere Herausforderungen müssen ausdrücklich erläutert werden (z. B. welche Genehmigung steht noch aus? Gibt es ggf. Fristen oder weitere Bedingungen für Erlaubniserteilungen?).
[2] Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten
Sofern der Umgang mit den Daten nicht bereits im Arbeitsprogramm detaillierter beschrieben ist, sollten wesentliche Schritte zur Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten (z. B. durch Metadaten) im Antrag kurz erläutert werden. Die Orientierung an einschlägigen Standards und best practices ist ausdrücklich zu bestätigen. Dabei sind sowohl Angaben zur technischen als auch inhaltlichen Kompatibilität wichtig (s. auch [3] und [4]). Sind bislang keine Standards vorhanden, sollte auch dies erwähnt werden.
Es wird erwartet, dass für die Umsetzung datenintensiver Projekte ein Datenmanagementplan[5] erstellt und befolgt wird. Zur Information kann dieser dem Antrag beigefügt werden, der Plan selbst ist jedoch nicht Gegenstand der Begutachtung.
Zusätzlicher Hinweis: Wenn zur Datenbearbeitung Datenbankanwendungen oder andere digitale Werkzeuge zum Einsatz kommen, sollte geprüft werden, ob bestehende Lösungen übernommen und/oder angepasst werden können. Eine aufwändige Neuentwicklung von Werkzeugen muss begründet werden und ist auch im Arbeitsprogramm zu erläutern.
[3] Speicherung und Archivierung
Im Antrag sollte erläutert werden, wie die Speicherung und Archivierung der Daten erfolgt und welcher Teil der Daten als archivwürdig angesehen wird. Sofern hierzu bestehende Vorgaben der jeweiligen Forschungseinrichtung zu beachten sind, sollten diese erwähnt werden. Generell ist für Forschungsdaten aus allen DFG-geförderten Vorhaben eine Archivierung für zehn Jahre verpflichtend (Kodex, Leitlinie 17). Dies schließt sowohl die analog wie digital vorliegenden Daten ein. Darüber hinaus ist für Daten aus altertumswissenschaftlichen Forschungsvorhaben eine möglichst langfristige Archivierung[6] anzustreben. Für folgende Daten ist unbedingt eine Langzeitarchivierung vorzusehen, da eine Archivwürdigkeit unmittelbar gegeben ist:
- Daten zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen und Surveys
- Daten zu (auch nicht-invasiven) Materialanalysen archäologischer Artefakte und Proben
- Daten aus Editionsvorhaben und Materialvorlagen (Volltext, Fotos, Zeichnungen etc.)
Die Archivierung der digitalen Daten sollte in zertifizierten Repositorien oder Datenzentren erfolgen. Zurzeit gibt es in Deutschland kein Repositorium, das institutionenübergreifend auf die Bedürfnisse der Altertumswissenschaften (insbesondere der archäologischen Feldforschung) ausgerichtet ist. Solange im Rahmen der Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) kein fachlich einschlägiges Service-Angebot besteht, sind Alternativen zur Datenarchivierung zu wählen (z. B. Service der institutionellen Rechenzentren).
Zusätzlicher Hinweis: Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu Serviceeinrichtungen (Rechenzentren, Bibliotheken, Datenarchive, eScience-Center) aufzunehmen und diese bei entsprechend großem Bedarf als Kooperationspartner in die Projektplanung mit einzubeziehen.
Um eine spätere Nutzung der Daten zu ermöglichen (s. auch [4]), sind archivfähige Formate[7] zu verwenden. Auch hierfür ist eine frühzeitige Beratung durch Serviceanbieter hilfreich.
[4] Ermöglichung und Regelungen der Nachnutzbarkeit
Damit Forschungsergebnisse überprüfbar und die Daten nachnutzbar sind, ist nicht nur die Archivierung wesentlich, sondern es sollte möglichst auch ein verlässlicher Zugang zu den Daten gewährt werden (s. Kodex, Leitlinie 13). Die Planungen zu einer Bereitstellung und eindeutigen Referenzierung der Daten (Zitierbarkeit digitaler Daten) sind im Antrag anzugeben.
Grundsätzlich ist ein möglichst vollständiger Zugang zu den Daten angestrebt (nicht nur selektiv bezogen auf einzelne Publikationen). Es sollte angegeben sein, welcher Teil, ggf. welche Version der Daten zu welchem Zeitpunkt verfügbar gemacht wird (was ist archivwürdig und ist damit auch für eine Prüfung der Nachvollziehbarkeit und/oder Nachnutzung vorzusehen). Bei Projekten, die eine Vorlage von archäologischen Befunden, Artefakten oder die Erstellung einer Text- oder Bildedition beinhalten, sollte der Zugang zu den Daten so früh wie möglich gewährt werden – spätestens jedoch im Zusammenhang mit der Publikation der Ergebnisse und auf keinen Fall später als wenige Jahre nach dem Abschluss des Forschungsprojekts.
Die Zugangs- und Nutzungsbedingungen (zu analogen wie digitalen Daten) sollten verbindlich geregelt sein. Für wissenschaftliche Zwecke sollte ein kostenfreier Zugang zur digitalen Nachnutzung der Daten ermöglicht werden (nicht nur Einsicht in die Daten). Wenn ausnahmsweise kein Zugang zur Nachnutzung gewährt werden soll oder der Zugang (auch teilweise) eingeschränkt bleibt (z. B. kein online-Zugang), ist dies im Antrag zu begründen. Falls dies für die Daten relevant ist, sind Aspekte des Datenschutzes oder forschungsethische Aspekte zu benennen, die einem unbeschränkten Zugang für wissenschaftliche Zwecke entgegenstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Auch für die Bereitstellung von Daten gilt, dass die Nutzung bzw. Übernahme und Anpassung bereits existierender digitaler Werkzeuge empfohlen wird. Die aufwändige Neuentwicklung von Bereitstellungswerkzeugen im Rahmen eines Forschungsprojekts muss begründet werden und ist im Arbeitsprogramm zu erläutern.
[5] Verantwortlichkeiten für das Datenmanagement
Im Antrag sollte benannt sein, wer im Projekt für den Umgang mit Forschungsdaten zuständig ist und bei wem die Verantwortung für die Archivierung und Bereitstellung nach Ende des Vorhabens liegen wird. Bei der Ablage in zertifizierten Repositorien, in Archiven und Datenzentren in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft reicht eine Erklärung der Institution aus.
Beratung durch die Geschäftsstelle
Die DFG unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten durch die Übernahme projektspezifischer Kosten – auch für die Vorbereitung und Initiierung der Archivierung. Wenn bei der Vorbereitung von Anträgen in den Altertumswissenschaften Beratungsbedarf zum Umgang mit Forschungsdaten besteht, wenden Sie sich in der DFG-Geschäftsstelle an: Dr. Christoph Kümmel (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Tel. 0228 885 2294).Stand · 31.03.2020 DFG
[1] https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html[2] https://www.dfg.de/foerderung/antrag_gutachter_gremien/antragstellende/nachnutzung_forschungsdaten/
[3] Beispiele: Im EU-Projekt ARCHES wurden Richtlinien für die Archivierung archäologischer Daten erarbeitet (https://www.europae-archaeologiae-consilium.org/eac-guidlines); Hinweise für den Umgang mit archäologischen Daten sind auch im Rahmen des DFG-geförderte Projekts IANUS am Deutschen Archäologischen Institut entstanden: https://www.ianus-fdz.de/it-empfehlungen/. Aktualisierte Hinweise finden sich in den Guides to Good Practice des Archaeological Data Service, UK (https://guides.archaeologydataservice.ac.uk/g2gp/Main).
[4] Allgemein s. auch den Leitfaden für die Antragstellung: http://www.dfg.de/formulare/54_01/54_01_de.pdf.
[5]Allgemeine Hinweise hierzu auf https://www.forschungsdaten.org/index.php/Data_Management_Pl%C3%A4ne und https://www.forschungsdaten.info/themen/planen-und-strukturieren/datenmanagementplan/.
[6] In vielen Fällen sind ohnehin auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Archivierung von Dokumentationsdaten, z. B. die im betreffenden Land geltenden Denkmalschutzgesetze, zu beachten. Insofern sind die hier formulierten Empfehlungen als Mindeststandards anzusehen.
[7] Zur archivfähigen Aufbereitung von Daten s. die „IT-Empfehlungen“ des IANUS-Projekts (oben Anm. 3). -
Jan 30Donnerstag, 30. Januar 2020 18:41
Dear colleagues,
We are pleased to announce a new interface for the Thesaurus Linguae Latinae Open Access, which enables searching by headword: http://publikationen.badw.de/en/thesaurus[CC%20BY-NC-ND].catalogus.htm
This is in addition to the open access PDF files that were previously made available: http://www.thesaurus.badw.de/en/tll-digital/tll-open-access.html. It includes the material in the published volumes A–M and O–P, but not the more recent fascicles (N and R), which are only available in print or by buying an online subscription from De Gruyter. De Gruyter’s TLL Online offers a wealth of additional features, which enable one to follow cross-references, visualize and navigate a word’s semantic hierarchy, and search for passages in multiple ways.
We sincerely hope that this resource will be useful for researchers around the world. We ask for your help sharing this announcement with colleagues and welcome feedback of all kinds.
Best regards,
Josine Schrickx, TLL
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