Promovierende können eine Jungmitgliedschaft nach § 11 der Satzung beantragen, um an den Nachwuchsworkshops der Gesellschaft teilnehmen zu können und die Möglichkeit zu haben, finanzielle Unterstützung bei Tagungsaktivitäten zu beantragen (s. auch hier).
Anträge auf Mitgliedschaft in der Mommsen-Gesellschaft e. V. werden von der/dem Ersten Vorsitzenden genehmigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der/die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Bei Promovierenden, die eine Jungmitgliedschaft beantragen, muss die Betreuerin / der Betreuer des Promotionsvorhabens dem Antrag ein kurzes Schreiben zur Bestätigung beifügen. Die Dauer der Jungmitgliedschaft beträgt fünf Jahre. Danach wird diese bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt.
Für die Jungmitgliedschaft meldet man sich wie bei der Vollmitgliedschaft durch einen formlosen Antrag bei der/dem Ersten Vorsitzenden an, dem eine Bescheinigung über das Promotionsvorhaben sowie ein Datenblatt beizufügen sind. Alternativ kann der Antrag hier per Online-Anmeldeformular erfolgen (s.u.), hier laden Sie bitte die Bescheinigung über das Promotionsvorhaben als pdf-Datei hoch.
Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.