Verlage, Institutionen und private Unterstützer, die nicht in der altertumswissenschaftlichen Forschung tätig sind, können eine Fördermitgliedschaft beantragen. Diese Form der Mitgliedschaft umfasst kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und kein aktives Wahlrecht.

Die Höhe des Jahresbeitrags für eine Fördermitgliedschaft liegt im Ermessen des Fördermitglieds, muss aber mindestens derjenigen des regulären Beitrags entsprechen.

Wenn Sie die Ziele und Tätigkeiten der Mommsen-Gesellschaft durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer Dr. Thomas Ganschow.

Aufnahmeformular Fördermitglieder
ID:

Satzung § 11 (Auszug):

„Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung beim Ersten Vorsitzenden beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand.“

Satzung § 11 (Auszug):

„Verlage, Institutionen und private Unterstützer, die nicht in der altertumswissenschaftlichen Forschung tätig sind, können eine Fördermitgliedschaft beantragen. Diese Form der Mitgliedschaft umfasst kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und kein aktives Wahlrecht.“

Satzung § 12 (Auszug):

„Die Höhe des Jahresbeitrags für eine Fördermitgliedschaft liegt im Ermessen des Fördermitglieds, muss aber mindestens derjenigen des regulären Beitrags entsprechen.“

Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt in unserer Datenbank abgelegt und ausschließlich zum Zweck der satzungesgemäßen Vereinsführung verwendet. Alles Nähere entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Dort finden Sie auch die betreffenden Kontaktdaten.

Sie haben jederzeit das Recht, Einblick in Ihre persönlichen Daten zu nehmen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen oder ihre Nutzung einzuschränken oder Ihre Daten zu berichtigen.

Weiterhin haben Sie das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

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