Mommsen-Gesellschaft e.V.
Verband der deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete des Griechisch-Römischen Altertums
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    • Aug 08
      4. Walter de Gruyter-Seminar 2014 (Leitung: Kurt A. Raaflaub): “Ancient War’s Impact on the Home Front”, 03.-05.10.2014

      Dienstag, 08. August 2017 12:19

      The War Come Home is the title of a book by Deborah Cohen (2001) that shows on its dust jacket a disabled war veteran after World War I—the book’s topic. It is easy to imagine books with other dust jackets, featuring the city-scape of ruins in Dresden after World War II, the radiation burns on the body of a Hiroshima victim, or troves of looted art discovered somewhere in a cave or salt mine. Such images remind us of the all too familiar fact that modern war, though fought along front lines, took a terrible toll not only on those fighting it but, far from these fronts, on the cities, the civilian populations, and the cultures of the fighting countries—on what is often called the home front. It is only recently, that the distinction between war front and home front has been blurrend almost completely by the fluidity and ubiquity of modern war and violent conflict with its guerilla and terrorist components that equally affect military personnel and civilian population.

      Ancient wars were mostly decided in battles and sieges: the fighting was limited to certain more or less clearly defined areas. Yet in multiple ways wars also had a profound impact on the communities of the fighting soldiers and on others that were not even directly involved. Although some aspects of this important topic have been discussed, it has hardly been explored systematically in scholarship on ancient warfare—and for good reasons: ancient sources are rarely explicit in discussing the issues involved; like other matters of daily life, this one was known well enough to everybody, and there was no need to dwell on it in any detail, except perhaps for particularly horrific or sensational cases. Yet the experience of war was so pervasive that hardly any category of ancient evidence is not deeply touched by it. If we throw our net widely and collect all available types of information, there is much to be found that is of great interest especially in illuminating the often neglected human dimension of ancient warfare.

      The theme of this seminar is intended to raise a wide range of questions about all aspects of social, political, economic, and cultural life in all societies and periods of Graeco-Roman antiquity and to involve the study of all categories of evidence (historical, literary, documentary, archaeological, and artistic) as well as all disciplines and subdisciplines that share in the exploration of classical antiquity. Efforts to compare Graeco-Roman experiences with those of other ancient societies or ancient with modern ones will be welcome but, of course, not necessary.

      A German version of the seminar's proceedings may be downloaded here.

    • Aug 08
      Links zu Dissertations- und Habilitationsverzeichnissen

      Dienstag, 08. August 2017 12:16

      Alte Geschichte Klassische Archäologie Klassische Philologie
      Aachen, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Historisches Institut

      keine Angaben

       

      Augsburg, Universität: Lehrstuhl für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Bamberg, Otto-Friedrich-Universität: Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, Lehrstuhl für Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Basel, Universität: Departement Altertumswissenschaften, Fachbereich Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Bayreuth, Universität: Facheinheit Geschichte, Professur für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Berlin, Berliner Antike-Kolleg, Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS)
      • Dissertationen

       

      Berlin, Freie Universität: Friedrich-Meinecke-Institut
      • Dissertationen

       

      Berlin, Humboldt-Universität: Institut für Geschichtswissenschaften
      • Dissertationen, abgeschlossen

      • Habilitationen, abgeschlossen

       

      Bern, Universität: Historisches Institut, Abteilung für Alte Geschichte und Rezeptionsgeschichte der Antike
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Bielefeld, Universität: Arbeitsbereich Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Bochum, Ruhr-Universität: Historisches Institut, Professur für Alte Geschichte sowie Professur für Römische Geschichte

      keine Angaben

       

      Bonn, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität: Institut für Geschichtswissenschaft, Abteilung für Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Braunschweig, Technische Universität: Institut für Geschichtswissenschaft

      keine Angaben

       

      Bremen, Universität: Institut für Geschichtswissenschaft

      keine Angaben

       

      Chemnitz, Technische Universität: Institut für Europäische Studien, Juniorprofessur Antike und Europa

      keine Angaben

       

      Dresden, Technische Universität: Institut für Geschichte, Professur für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität: Institut für Geschichtswissenschaften, Lehrstuhl für Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen, jew. in Arbeit

       

      Duisburg-Essen, Universität: Historisches Institut, Abteilung für Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Eichstätt-Ingolstadt, Katholische Universität: Professur für Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Erfurt, Universität: Historisches Seminar, Professur für Antike Kultur
      • Dissertationen

       

      Erlangen-Nürnberg, Friedrich-Alexander Universität: Department Geschichte, Lehrstuhl für Alte Geschichte sowie Professur für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Flensburg, Europa-Universität: Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik

      keine Angaben

       

      Frankfurt am Main, Goethe-Universität: Historisches Seminar, Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität: Seminar für Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Fribourg, Universität: Bereich Geschichte

      keine Angaben

       

      Gießen, Justus-Liebig-Universität: Historisches Institut, Arbeitsbereich Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen, jew. in Arbeit

       

      Graz, Karl-Franzens-Universität, Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde

      keine Angaben

       

      Greifswald, Universität: Historisches Institut, Arbeitsbereich Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Göttingen, Georg-August-Universität: Althistorisches Seminar
      • Dissertationen

       

      Hagen, FernUniversität: Historisches Institut, Lehrgebiet Geschichte und Gegenwart Europas
      • Dissertationen

       

      Halle-Wittenberg, Martin-Luther-Universität: Seminar für Klassische Altertumswissenschaften

      keine Angaben

       

      Hamburg, Universität: Fachbereich Geschichte, Arbeitsbereich Alte Geschichte
      • Dissertationen (Prof. Rieß)

      • Dissertationen (Prof. Panzram)

      • Dissertationen (Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften)

       

      Heidelberg, Universität: Seminar für Alte Geschichte und Epigrafik
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Innsbruck, Universität: Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik
      • Dissertationen

       

      Jena, Friedrich-Schiller-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Professur für Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Kassel, Universität: Fachgruppe Geschichte, Professur für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Kiel, Christian-Albrechts-Universität: Institut für Klassische Altertumskunde, Abteilung für Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Klagenfurt, Alpen-Adria-Universität: Institut für Geschichte

      keine Angaben

       

      Köln, Universität: Historisches Institut, Abteilung für Alte Geschichte
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      Konstanz, Universität: Fach Geschichte, Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Leipzig, Universität: Historisches Seminar, Professur für Alte Geschichte
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      Magdeburg, Otto von Guericke Universität: Institut für Gesellschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Mainz, Johannes-Gutenberg-Universität: Historisches Seminar, Arbeitsbereich Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Mannheim, Universität: Historisches Institut, Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Marburg, Philipps-Universität: Seminar für Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

       

      München, Ludwig-Maximilians-Universität: Historisches Seminar, Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Habilitationen, in Arbeit

      • Dissertationen und Habilitationen, jew. abgeschlossen

       

      Münster, Westfälische Wilhelms-Universität: Seminar für Alte Geschichte und Institut für Epigrafik
      • Dissertationen

       

      Osnabrück, Universität: Historisches Seminar, Abteilung für Alte Geschichte
      • Dissertationen, in Arbeit (Projekte)

       

      Paderborn, Universität: Historisches Institut, Bereich Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Passau, Universität: Professur für Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Potsdam, Universität: Professur Geschichte des Altertums

      keine Angaben

       

      Regensburg, Universität: Institut für Geschichte, Lehrstuhl für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Rostock, Universität: Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften, Fach Alte Geschichte
      • Dissertationen, abgeschlossen

       

      Saarbrücken, Universität des Saarlandes: Institut für Alte Geschichte
      • Dissertationen

       

      Salzburg, Paris-Lodron-Universität: Fachbereich Altertumswissenschaften, Alte Geschichte, Altertumskunde und Mykenologie
      • Dissertationen

      •  

      Siegen, Universität: Lehrstuhl für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Stuttgart, Universität: Historisches Institut, Abteilung für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Trier, Universität: Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Trier, Universität: Papyrologie
      • Dissertationen

      • weitere Dissertationen, in Arbeit

       

      Tübingen, Eberhard-Karls-Universität: Seminar für Alte Geschichte
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Wien, Universität: Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde, Papyrologie und Epigrafik
      • Dissertationen

       

      Wien, Universität: Institut für Numismatik und Geldgeschichte
      • Dissertationen

      • weitere Dissertationen

       

      Würzburg, Julius-Maximilians-Universität: Lehrstuhl für Alte Geschichte

      keine Angaben

       

      Wuppertal, Bergische Universität: Lehrstuhl für Alte Geschichte
      • Habilitationen

       

      Zürich, Universität: Historisches Seminar
      • Dissertationen, in Arbeit (Alte Geschichte)

      •  
      •  
      Augsburg, Universität: Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Bamberg, Otto-Friedrich-Universität: Institut für Archäologische Wissenschaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte, Professur für Archäologie der Römischen Provinzen
      • Dissertationen

       

      Basel, Universität: Departement Altertumswissenschaften
      • Dissertationen und Habilitationen (Fachbereich Klassische Archäologie)

      • Dissertationen und Habilitationen (Fachbereich Ur- und Frühgeschichtliche und Provinzialrömische Archäologie)

       

      Berlin, Berliner Antike-Kolleg, Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS)
      • Dissertationen

       

      Berlin, Freie Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

      • Habilitationen

       

      Berlin, Humboldt-Universität: Winckelmann-Institut
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Bern, Universität: Institut für Archäologische Wissenschaften, Archäologie des Mittelmeerraumes
      • Dissertationen (Archäologie des Mittelmeerraumes)

      • Dissertationen (Archäologie der Römischen Provinzen)

      • Habilitationen (Archäologie der Römischen Provinzen)

       

      Bochum, Ruhr-Universität: Institut für Archäologische Wissenschaften
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

       

      Bonn, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität: Institut für Archäologie und Kulturanthropologie, Abteilung Klassische Archäologie mit Akademischem Kunstmuseum
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Darmstadt, Technische Universität: Fachgebiet Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Eichstätt-Ingolstadt, Katholische Universität: Professur für Klassische Archäologie

      keine Angaben

       

      Erlangen-Nürnberg, Friedrich-Alexander Universität: Institut für Klassische Archäologie

      keine Angaben

       

      Frankfurt am Main, Goethe-Universität: Institut für Archäologische Wissenschaften, Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität: Institut für Archäologische Wissenschaften, Abteilung Klassische Archäologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      Fribourg, Université: Institut für Antike und Byzanz
      • Dissertationen

       

      Gießen, Justus-Liebig-Universität, Professur für Klassische Archäologie
      • Dissertationen

       

      Göttingen, Georg-August-Universität: Archäologisches Institut
      • Dissertationen

       

      Graz, Karl-Franzens-Universität, Institut für Archäologie
      • Dissertationen 

      • Habilitationen

      Halle-Wittenberg, Martin-Luther-Universität: Seminar für Klassische Archäologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      Hamburg, Universität: Institut für Archäologie und Kulturgeschichte des Antike Mittelmeerraumes
      • Dissertationen und Habilitationen

      •  

       

      Heidelberg, Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Innsbruck, Universität: Institut für Archäologien, Fachbereich Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Jena, Friedrich-Schiller-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Klassische Archäologie

      keine Angaben

       

      Kiel, Christian-Albrechts-Universität: Institut für Klassische Altertumskunde
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Köln, Universität: Archäologisches Institut
           
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

      • Habilitationen

            

      Leipzig, Universität: Klassische Archäologie und Antikenmuseum
      • Abschlussarbeiten

       

      Mainz, Johannes-Gutenberg-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Arbeitsbereich Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Marburg, Philipps-Universität: Archäologisches Seminar
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      München, Ludwig-Maximilians-Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       
      Münster, Westfälische Wilhelms-Universität: Institut für Klassische Archäologie und Christliche Archäologie
      • Dissertationen

       

      Osnabrück, Universität: Historisches Seminar, Abteilung Archäologie der Römischen Provinzen
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Regensburg, Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Rostock, Universität: Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften, Fach Klassische Archäologie
      • Dissertationen

       

      Saarbrücken, Universität des Saarlandes: Institut für Klassische Archäologie

      keine Angaben

       

      Salzburg, Paris-Lodron-Universität: Fachbereich Altertumswissenschaften, Klassische und frühägäische Archäologie
      • Abschlussarbeiten

      •  

       

      Trier, Universität: Klassische Archäologie
      • Dissertationen

       

      Tübingen, Eberhard-Karls-Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen und Habilitationen, in Arbeit

      • Dissertationen + Habilitationen, abgeschlossen

      •  

       

      Wien, Universität: Institut für Klassische Archäologie
      • Dissertationen

       

      Würzburg, Julius-Maximilians-Universität: Lehrstuhl für Klassische Archäologie
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

       

      Zürich, Universität: Institut für Archäologie, Fachbereich Klassische Archäologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen

         

      Bamberg, Institut für Klassische Philologie und Philosophie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Basel, Universität: Departement Altertumswissenschaften
      • Dissertationen (Gräzistik, Latinistik)

       

      Berlin, Berliner Antike-Kolleg, Berlin Graduate School of Ancient Studies (BerGSAS)
      • Dissertationen

       

      Berlin, Freie Universität: Institut für Griechische und Lateinische Philologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen

       

      Berlin, Humboldt-Universität: Institut für Klassische Philologie

      https://fis.hu-berlin.de/converis/portal/detail/Organisation/400500262?auxfun=&lang=de_DE

       

      Bern, Universität: Institut für Klassische Philologie•
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Bielefeld, Universität: Lehrstuhl für Klassische Philologie
      • Dissertationen

      • Dissertationen, abgeschlossen

      • Habilitationen, abgeschlossen

       

      Bochum, Ruhr-Universität: Seminar für Klassische Philologie

      https://www.klass-phil.ruhr-uni-bochum.de/kp/forschung/dissertationen.html.de

       

      Bonn, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität: Institut für Klassische und Romanische Philologie

      keine Angaben

       

      Dresden, Technische Universität: Institut für Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität: Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Eichstätt-Ingolstadt, Katholische Universität: Professur für Klassische Philologie
      • Dissertationen, in Arbeit

       

      Erlangen-Nürnberg, Friedrich-Alexander Universität: Institut für Alte Sprachen

      keine Angaben (Griechisch)

      • Dissertationen, in Arbeit (Latein)

       

      Frankfurt am Main, Goethe-Universität: Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität: Seminar für Griechische und Lateinische Philologie
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, in Arbeit (Lateinische Philologie des Mittelalters)

       

      Fribourg, Universität: Bereich Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Gießen, Justus-Liebig-Universität: Klassische Philologie

      keine Angaben (Gräzistik)

      • Dissertationen und Habilitationen (Latinistik)

       

      Graz, Karl-Franzens-Universität, Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Greifswald, Universität: Historisches Institut, Arbeitsbereich Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Göttingen, Georg-August-Universität: Seminar für Klassische Philologie

      keine Angaben

      Halle-Wittenberg, Martin-Luther-Universität: Seminar für Klassische Philologie
      •   Dissertationen und Habilitationen


      Hamburg, Universität: Institut für Griechische und Lateinische Philologie
      • keine Angaben

       

      Heidelberg, Universität: Seminar für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Innsbruck, Universität: Institut für Sprachen und Literaturen, Gräzistik und Latinistik
      • Dissertationen

       

      Jena, Friedrich-Schiller-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Klassische Philologie, Professur für Latinistik
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Jena, Friedrich-Schiller-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Klassische Philologie, Gräzistik

      • Dissertationen

       

      Köln, Universität: Institut für Altertumskunde
      • Dissertationen (Klassische Philologie)

      • Dissertationen (Byzantinistik und Neogräzistik)

      • Dissertationen (Mittellateinische Philologie)

       

      Konstanz, Universität: Professur für Latinistik

      keine Angaben

       

      Leipzig, Universität: Institut für Klassische Philologie und Komparatistik, Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen 

       

      Mainz, Johannes-Gutenberg-Universität: Institut für Altertumswissenschaften, Arbeitsbereich Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Marburg, Philipps-Universität: Fachgebiet Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      München, Ludwig-Maximilians-Universität: Abteilung für Griechische und Lateinische Philologie
      • Dissertationen, in Arbeit

      • Dissertationen, abgeschlossen

      • Habilitationen, in Arbeit

      • Habilitationen, abgeschlossen

       

      Münster, Westfälische Wilhelms-Universität: Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben (Professur Schwerpunkt Gräzistik)

      • Dissertationen und Habilitationen 

       

      Osnabrück, Universität: Institut für Romanistik / Latinistik
      • Dissertationen (Latinistik)

       

      Potsdam, Universität: Lehrstuhl Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Regensburg, Universität: Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Rostock, Universität: Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften
      • Dissertationen (Gräzistik)

      • Dissertationen (Latinistik)

       

      Saarbrücken, Universität des Saarlandes: Institut für Klassische Philologie

      keine Angaben

       

      Salzburg, Paris-Lodron-Universität: Fachbereich Altertumswissenschaften, Klassische Philologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen, abgeschlossen

       

      Trier, Universität: Klassische Philologie
      • Dissertationen

       

       

      Tübingen, Eberhard-Karls-Universität: Philologisches Seminar
      • Dissertationen und Habilitationen (Griechisch)

      • Dissertationen (Latein: Prof. Wolkenhauer )

      • Dissertationen und Habilitationen (Latein: Prof. Kirstein)

         

       

      Wien, Universität: Institut für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Würzburg, Julius-Maximilians-Universität: Institut für Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen (Gräzistik)

      • Dissertationen (Latinistik)

       

      Wuppertal, Bergische Universität: Lehrstuhl für Klassische Philologie
      • Dissertationen und Habilitationen

       

      Zürich, Universität: Seminar für Griechische und Lateinische Philologie
      • Dissertationen

      • Habilitationen




       

    • Aug 08
      Walter-de-Gruyter-Seminare der MG

      Dienstag, 08. August 2017 12:14

      Bewerbungen für das diesjährige Walter de Gruyter-Seminar sind nicht mehr möglich.


      Jedes zweite Jahr im Herbst erhalten max. 10 Jungmitglieder der Mommsen-Gesellschaft die Möglichkeit, an einem von einem international renommierten Wissenschaftler moderierten Wochenendseminar teilzunehmen. Finanziert wird die Veranstaltung von der Walter de Gruyter Stiftung. Im Sinne einer stärkeren internationalen Ausrichtung der Forschung können diese Seminare auch in englischer Sprache abgehalten werden. Die Thematik wird je so gewählt, dass sich die methodisch unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen altertumswissenschaftlichen Fächer besonders plastisch darstellen und interdisziplinär diskutieren lassen: Erwünscht sind Beiträge aus der Latinistik sowie Gräzistik (literaturwissenschaftlich oder linguistisch), ebenso aus der Klassischen Archäologie und Alten Geschichte, der antiken Philosophie oder Rechtsgeschichte.


      Die Teilnahme an den Seminaren wird auf der Homepage der M-G jeweils zur Jahresmitte ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind Jungmit­glieder der Mommsen-Gesellschaft laut § 11 der Satzung. Der Mitgliedsantrag kann zeitgleich mit der Bewerbung eingereicht werden. Einzureichen sind ein Abstract ihres Referats zum jew. ausgeschriebenen Seminarthema (max. 1 DIN A 4-Seite), ein CV, sowie ein kurzes Motivationsschreiben. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt – nach einem Fächerproporz (Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Latinistik, Gräzistik) – durch den Vorstand der Mommsen-Gesellschaft auf Vorschlag der für Nachwuchsförderung zuständigen Vorstandsmitglieder. Bewerbungen können auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

      Hier finden Sie Berichte über vergangene Seminare: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2019, 2021, 2023

       

    • Aug 08
      Nachwuchsförderung

      Dienstag, 08. August 2017 12:10

      Die Mommsen-Gesellschaft fühlt sich der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses in besonderer Weise verpflichtet. Seit Einführung der Jungmitgliedschaft für Promovierende der altertumswissenschaftlichen Fächer im Jahr 2009 bietet sie daher ihren Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern verschiedene Fördermöglichkeiten an, um deren Qualifikationsphase gezielt zu unterstützen und sie selbst frühzeitig in die Arbeit der Mommsen-Gesellschaft einzubinden.

       

      Nachwuchsförderung durch Veranstaltungsreihen

      Die Mommsen-Gesellschaft organisiert spezielle Veranstaltungen für Jungmitglieder:

      • Das seit 2011 regelmäßig von der Walter de Gruyter-Stiftung finanzierte und von der Mommsen-Gesellschaft ausgerichtete „Walter de Gruyter-Seminar“ bietet Jungmitgliedern nach erfolgreicher Bewerbung die Chance, unter Anleitung einer hochkarätigen Forscherpersönlichkeit in entspannter Atmosphäre ein interdisziplinäres Thema intensiv zu bearbeiten und Erfahrungen in der internationalen Tagungspraxis zu erwerben. Die vergebenen Stipendien umfassen Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten.
      • Das seit 2023 jährlich stattfindende Jungmitgliedertreffen für Promovierende dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, Informationsaustausch und der Vorstellung eigener Forschungsprojekte; ergänzt wird es um ein Rahmenprogramm. Die Organisation erfolgt in enger Abstimmung mit dem gewählten Jungmitgliedersprecher / der gewählten Jungmitgliedersprecherin. Die Teilnahme wird von der Mommsen-Gesellschaft finanziell bezuschusst.

       

      Finanzielle Nachwuchsförderung

      Die Mommsen-Gesellschaft stellt pro Quartal € 250,- zur Förderung wissenschaftlicher Aktivitäten ihrer Jungmitglieder zur Verfügung. Eventuelle Restbeträge können ins Folgequartal übertragen werden. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, die der gegenseitigen Vernetzung und wissenschaftlichen Qualifikation der Jungmitglieder dienen, z.B. von einem oder mehreren Jungmitgliedern organisierte Doktorandenworkshops bzw. -tagungen; daneben können auch Reisekostenzuschüsse zu internationalen wissenschaftlichen Tagungen mit eigenem Vortrag gewährt werden.

      Antragsberechtigt sind Jungmitglieder (laut § 11 der Satzung). Anträge mit kurzer Vorstellung des Förderungsanlasses, ggf. des eigenen Vortragsthemas, Motivationsschreiben, Kostenaufstellung können formlos und jederzeit an die für Nachwuchsförderung zuständigen Vorstandsmitglieder gerichtet werden. Die Entscheidung erfolgt jeweils zum Quartalsende durch Vorstandsbeschluss. Im Falle einer Bewilligung wird erwartet, dass die Geförderten die Mommsen-Gesellschaft auf Plakaten, Programmen u.a. unter den Förderern der Veranstaltung sichtbar aufführen und hinterher einen Bericht (gern zusätzlich auch einen Blogbeitrag) einreichen. Besonders willkommen ist es, wenn die geförderte Aktivität obendrein zur Werbung neuer (Jung-)Mitglieder genutzt wird.

    • Aug 07
      Tagungsberichte

      Montag, 07. August 2017 18:03

      In dieser Rubrik möchte die Mommsen-Gesellschaft ihren Mitgliedern die Gelegenheit bieten, selbstverfasste Tagungsberichte einzustellen, unabhängig davon, ob Sie die Tagung selbst organisiert haben, dort einen Vortrag hielten oder als Zuhörer dabei waren. Bitte beachten Sie für die Abfassung des Tagungsberichtes unsere Richtlinien. Vielen Dank. Den Bericht können Sie per Mail als Word- oder Rich-Text-Dokument (kein PDF) an die/den jeweilige/n  Schriftführer/in schicken. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen.
       
       
       

      Große Mommsen-Tagung 2015: „Formen der Kommunikation durch Bild, Wort und Text in der Antike“

      Einen ausführlichen Bericht zur 33. Großen Mommsen-Tagung vom 16. bis zum 18. April 2015 finden Sie hier.

       

       

      Tagungsbericht: Zwischen Fiktion und Realität – Der Norden in der Literatur von der Antike bis zur Renaissance

      Zwischen Fiktion und Realität – Der Norden in der Literatur von der Antike bis zur Renaissance, Freie Universität Berlin, 9.-11. April 2014. Ein Bericht von Daniela kleine Burhoff.

      Vom 9. bis 11. April 2014 veranstaltete der Arbeitsbereich Historische Geographie des antiken Mittelmeerraumes der Freien Universität Berlin in Kooperation mit der Kartenabteilung der Staatsbibliothek Berlin sowie dem Center for international cooperation der Freien Universität Berlin eine internationale Konferenz zum Thema „Zwischen Fiktion und Realität – Der Norden in der Literatur von der Antike bis zur Renaissance“. In der Einführung äußerte Herr Prof. Dr. Klaus Geus mit seinen Mitarbeitern Dr. Dr. Ekaterina Ilyushechkina und Dr. Gian Franco Chiai seine Freude über die Zusammenarbeit mit den Staatlichen Universitäten St. Petersburg und Moskau sowie der Russischen Akademie der Wissenschaften, die dem Forschungsvorhaben bereichernde Impulse zukommen lassen. Die breite Aufstellung der Fachgebiete (Alte Geschichte, Klassische Philologie, Archäologie, Mittellatein, Geographie, Kartographie) ermöglicht, nicht nur die literarischen Quellen sprechen zu lassen, sondern auch aktuelle Funde aus der Archäologie zu berücksichtigen.

      In dem Eröffnungsvortrag mit dem Titel "La connaissance des régions septentrionales de l'Europe et de leurs habitants au Moyen Age" von Prof. Dr. Patrick Gautier Dalché wurde dem Wandel des Norden-Bildes nachgespürt. Auf Grund des gestiegenen Interesses am Norden im Hochmittelalter entstehen neue Geographien, die sich mit der Region und ihrer Bewohner beschäftigen. Galt der Norden in der Antike als Grenze der Oikoumene, wandelte sich sein Bild mit dem Aufkommen des Christentums. Auf Grund der Divergenz zwischen Darstellungen des Nordens im Alten Testament und der einsetzenden Christianisierung der britischen und irischen Inseln war jedoch der Norden immer noch ambivalent, galt als Hort allen Übels und als Ort des Zeitenendes, an dessen Ende das jüngste Gericht und somit das ewige Leben stand. Durch Erkundungsreisen wurden die Völker und geographischen Begebenheiten der nördlichen Regionen besser bekannt. So wurden, vermutlich bedingt durch den Einfall der Normannen, auch die militärischen Gewohnheiten beschrieben. Infolge von Eroberungen nahmen die karolingischen Herrscher in Anspruch, die reges omnium septentrionalium nationum zu sein. Der Norden war somit im Herzen Europas angelangt. Dies ist auch der Ausbreitung des Christentums gen Norden zu verdanken. Dessen Missionare bereiteten mit ihren Beschreibungen den Weg zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Regionen, an deren Ende die Aufnahme des Nordens in das karolingische Reich stand.

      Den vollständigen Tagungsbericht finden Sie hier.

      Report: Pollution and the environment in ancient life and thought, Berlin, October 16-18, 2014.

      Pollution and the environment in ancient life and thought, Berlin, October 16-18, 2014. Report by Daniela kleine Burhoff, Berlin.

      In October 2014, Gian Franco Chiai, member of the department for historical geography of the ancient Mediterranean at Freie Universität Berlin organised in cooperation with Dr. Orietta Cordovana (University of Edinburgh) the international conference on “Pollution and the environment in ancient life and thought”, with financial support from the Fritz-Thyssen-Foundation and the excellence cluster TOPOI. The key note was held by Prof. Dr. Klaus Geus, chair of the department for historical geography of the ancient Mediterranean. His topic was the relation between paradoxography and what this literary genre reveals on the perception of environment. Though this genre is not a scientific one and mostly not taken seriously in modern research, albeit new attempts to shed light on the relevance of this kind of literature, paradoxographical authors reveal not only a fascination for nature and hence environment itself, but also an awareness for the problems humans may cause when changing their natural surroundings. Geus was able to show that e.g. a change of a river course was perceived as a threat due to its impact on the ecological system and that man was seen as part of this system. Therefore, manmade changes in nature also had an impact on man himself. Furthermore, he touched the view of common sense geography, a new concept of examining the geographical methods of non-scientific authors, to which the paradoxographers also belong. Geus pointed out that common sense geography also reveals the way nature and environment were perceived, since non-scientific “users” of geography tended to orient themselves via landmarks. So changing a river course not only led to environmental problems (lack of drinking water, extinction of animals etc.), but also to difficulties in finding one’s way in unknown territories. He emphasised the various opportunities looking at non-scientific literary genres may offer with regards to research the concept of nature and environment in ancient times.

      The full report may be downloaded here.

       

      Tagungsbericht: Was bedeutet Ordnung? Was ordnet Bedeutung?

      Was bedeutet Ordnung? Was ordnet Bedeutung? Überlegungen zu bedeutungskonstituierenden Ordnungsleistungen in Geschriebenem. Nachwuchstagung im Rahmen des SFB 933 „Materiale Textkulturen“, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 26.-28. Juli 2013. Ein Bericht von Christian Badura.

      Der literaturwissenschaftliche Umgang mit dem Ordnungsbegriff stand in jüngster Zeit ganz im Zeichen Michel Foucaults (cf. z.B. L’ordre du discours, Paris 1971) und der Diskursanalyse, die die Literatur in weitere Zusammenhänge und Ordnungsstrukturen einbettet und die den Texten zugrundeliegende und ihren Sinn konstituierende, aber außerhalb ihrer selbst liegende Ordnung herausarbeitet. Mit der Etablierung einer kulturwissenschaftlichen, epistemisch-diskursiven „Ordnung der Literatur“[1] als Gegenstand der literaturwissenschaftlichen Forschung ging die Historisierung einzelner Texte sowie deren Auflösung als strukturelle Einheit einher.

      Das Ziel des seit 2011 an der Universität Heidelberg tätigen Sonderforschungsbereiches „Materiale Textulturen“ ist es, durch die Historisierung und Rekontextualisierung von Geschriebenem zur Erfassung einer nicht-diskursiven Festlegung von (linguistisch verstandener) Bedeutung zu gelangen; hierbei werdensinnkonstitutive historische Rezeptionspraktiken sowie die räumliche Anordnung schrifttragender Artefakte untersucht und rekonstruiert.[2] Im Zusammenhang mit dem von Prof. Markus Hilgert, Initiator des SFB, erarbeiteten Konzept einer „Textanthropologie“ wird die Relativität und Instabilität von Bedeutung betont, die erst durch Rezeptionspraktiken konstituiert werde.

      Innerhalb der beschriebenen epistemisch-diskursiven bzw. materialen Perspektive geraten genuin literarische Ordnungsleistungen leicht aus dem Blick. Diesem Problem versuchte eine Nachwuchstagung zum Zusammenhang von Ordnung und Bedeutung im Juli 2013 Rechnung zu tragen, die von zwei im Rahmen des SFB promovierenden Latinisten, Christian Haß und Eva Noller, organisiert und geleitet wurde. Hier wurde eine philologische Perspektive eröffnet, die denjenigen ordnenden Voraussetzungen für Bedeutungskonstitution gerecht werden soll, welche aus den Texten selbst zu rekonstruieren sind.[3] Als zentrale Frage der Tagung ergab sich daraus: Kann es eine vorbedeutsame Ordnung geben, oder: Wie sind Zeichen denkbar, die vor der textuellen Festschreibung in ihrer Semantik erst noch zur Disposition stehen?

      Im Rahmen des Heidelberger SFB wurde die Veranstaltung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt. Die interdisziplinäre Tagung brachte Klassische Philologen und Komparatisten mit Teilnehmern aus den Medienwissenschaften und der Philosophie zusammen. Veranstaltungsort war das Seminar für Klassische Philologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

      Den Tagungsbericht in voller Länge finden Sie hier.

       

       

      Anmerkungen:

      1: So der Titel eines Workshops an der FU Berlin im Mai 2012.

      2: Cf. die Webseite des SFB 933.

      3: Cf. J.P. Schwindt, Schwarzer Humanismus. Brauchen wir eine neue Alte Philologie?, Merkur 60 (2006), 1136-1150.

    • Aug 07
      Veranstaltungen

      Montag, 07. August 2017 17:56

      Hier finden Sie Ankündigungen zu Tagungen, Sommerschulen und Workshops sowie Berichte über vergangene Tagungen.

    • Aug 07
      Geschichte

      Montag, 07. August 2017 17:46
      Geschichte

      1950 wurde die Mommsen-Gesellschaft auf Anregung des Hamburger Gräzisten Bruno Snell (1896-1986) gegründet, der auch erster Vorsitzender war. Im Zentrum der Arbeit der Mommsen-Gesellschaft stand und steht der wissenschaftliche Austausch zwischen den verschiedenen Disziplinen der klassischen Altertumswissenschaft. Es ist ihre Aufgabe, deren Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik zu vertreten und die Bedeutung der Altertumswissenschaften als Orientierungswissenschaft in der Gesellschaft darzustellen.
      Die Mommsen-Gesellschaft bildete viele Jahre eine gemeinsame Plattform der deutschen Altertumsforscher/innen in West- und Ostdeutschland. Seit dem Mauerbau erschwerte jedoch die DDR-Regierung zunehmend die Kontakte. Nach der Wende wurde die Mommsen-Gesellschaft am 7. Februar 1990 in der DDR wiederbegründet. Die Vereinigung der beiden Gesellschaften erfolgte 1991 in Berlin. Seit dem 17. Februar 2010 ist die Mommsen-Gesellschaft ein eingetragener Verein als "Verband der deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete des Griechisch-Römischen Altertums".

      Literatur:

      E. Mensching, Die Mommsen-Gesellschaft. Zu den Anfängen – ein Ausblick, in: Latein und Griechisch in Berlin und Brandenburg 48, 2004, 62-71 und 93-99, ND in: ders., Nugae zur Philologie-Geschichte XIV, 2004, 9-26.
      S. Rebenich, Altertumswissenschaften zwischen kaltem Krieg und Studentenrevolution. Zur Geschichte der Mommsen-Gesellschaft von 1950 bis 1968, Hermes 143, 2015, 257-287. Zur Online-Fassung hier.


      Theodor Mommsen

      Die Mommsen-Gesellschaft ehrt mit ihrem Name den großen Universalgelehrten Theodor Mommsen (1817 – 1903), der wie kein zweiter in seinen Forschungen die altertumswissenschaftlichen Disziplinen Geschichte, Philologie und Archäologie zusammengeführt hat.

      Geboren in Garding (Schleswig), studierte er ab 1838 in Kiel, wo er sich auf die Lateinische Epigraphik und Rechtswissenschaften spezialisierte und 1844 mit einer Arbeit zum Römischen Recht zum Doctor Iuris promoviert wurde. Zwei Stipendien erlaubten ihm in den Jahren 1844 bis 1847 Reisen nach Frankreich und Italien. In Italien begann er mit der systematischen Dokumentation lateinischer Inschriften.

      Ab 1848 bekleidete Theodor Mommsen verschiedene Professuren in Leipzig, Zürich und Breslau sowie an der Berliner Akademie. In Leipzig exponierte er sich 1848/49 als Vertreter liberaler Positionen und wurde aufgrund dieser politischen Aktivitäten im Jahre 1851 entlassen. Während seines Aufenthaltes an der Universität Zürich lehrte er Römisches Recht. Daran schlossen sich Lehraufträge in Breslau und Berlin (1858) an. Von 1861 bis 1885 war er Professor für römische Altertumskunde an der Universität Berlin.

      In dieser Zeit organisierte oder begleitete er mehrere wissenschaftliche Großunternehmungen: Er begründete das Corpus Inscriptionum Latinarum (CIL) (1862), initiierte die Prosopographia Imperii Romani (PIR) und war Mit-Autor der RE (Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft). Zugleich verfasste er unter anderem zwei mehrbändige Werke zum römischen Staats- und Strafrecht, die bis heute maßgeblich sind.

      Zeitlebens blieb er neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auch politisch engagiert. Von 1863 bis 1866 war er Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses, 1873 bis 1879 Mitglied des Preußischen Landtags und von 1881 bis 1884 des Reichstags. Als Vertreter des Liberalismus stand er in dauernder Opposition zu Otto von Bismarck. Seit 1880 trat er dem wachsenden Antisemitismus entgegen.

      Seine bedeutendsten Arbeiten sind die Römische Geschichte (1854 – 1856, 1885), für die er 1902 den Nobelpreis für Literatur verliehen bekam, und das Römische Staatsrecht (1871–1887). Daneben sind ca. 1500 weitere Schriften von Theodor Mommsen bekannt, die sich u.a. mit der römischen Chronologie, den Münzen, dem Strafrecht und den antiken süditalischen Dialekten beschäftigen.

       

    • Aug 07
      Geschäftsordnung

      Montag, 07. August 2017 17:45

      Druckversion

      § 1

      Die Geschäftsordnung regelt die Geschäftsführung der Gesellschaft und enthält Ausführungsbestimmungen zu der Satzung.

      Als Geschäftsadresse gilt jeweils die Anschrift der Geschäftsstelle.

      § 2

      Die Mommsen-Gesellschaft e. V. ist ein Verband von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Förderung der Wissenschaft. Weltanschauliche und politische Fragen gehören nicht zu den Themen, mit denen sich die Mommsen-Gesellschaft befasst. Politische und ideologische Haltung und Betätigung ihrer Mitglieder gilt innerhalb der Mommsen-Gesellschaft als Privatangelegenheit des einzelnen und kann daher nicht zum Gegenstand von Diskussionen oder Maßnahmen der Gesellschaft als solcher gemacht werden.

      § 3

      Geschäftsführer/in, Kassenführer/in und Schriftführer/in nehmen an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil. Ob die Teilnahme des Webmasters an einzelnen Tagesordnungspunkten einer Vorstandssitzung erforderlich ist, entscheidet der / die Erste Vorsitzende. Der Webmaster sollte jedoch einmal im Jahr dem Vorstand berichten.

      § 4

      Den an einer Vorstandssitzung teilnehmenden Personen werden die ihnen dafür entstehenden Unkosten aus Mitteln der Mommsen-Gesellschaft ersetzt. Bei der Wahl des Ortes der Vorstandssitzung ist die Höhe der insgesamt nötig werdenden Reisekosten zu berücksichtigen.

      § 5

      Die Einladung zu der Vorstandssitzung erfolgt durch den Ersten Vorsitzenden / die Erste Vorsitzende nach Verständigung mit den anderen Vorstandsmitgliedern über Ort und Zeit und die Aufstellung der Tagesordnung.

      § 6

      Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind.

      § 7

      Der Vorstand ist befugt, Beschlüsse durch schriftliche Abstimmung zu fassen, wenn die Angelegenheit nicht bis zur nächsten ordentlichen Vorstandssitzung vertagt werden kann und die mündliche Erörterung von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder nicht für erforderlich gehalten wird.

      Im Falle einer schriftlichen Abstimmung verschickt der Schriftführer / die Schriftführerin an die Vorstandsmitglieder einzeln einen gleichlautenden Text mit der Bitte, durch 'Ja' oder 'Nein' oder eine ausführliche Stellungnahme ihre Meinung kundzutun. Ergeben sich bei diesem Vorgang abweichende Vota, so ist das Ergebnis den Vorstandsmitgliedern in einem umlaufenden Schreiben bekanntzugeben, dem die Vorstandsmitglieder der Reihe nach ihr Votum beifügen. Die Stimmabgabe des / der Ersten Vorsitzenden erfolgt in diesem Falle zuletzt.

      Das Ergebnis einer schriftlichen Abstimmung ist von dem Schriftführer / der Schriftführerin unverzüglich allen Vorstandsmitgliedern bekanntzugeben. Es gilt als Beschluss des Vorstandes, wenn innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen (Zeit zwischen Postabgang und Posteingang bei dem Schriftführer / der Schriftführerin) keines der bei der Abstimmung in der Minderheit gebliebenen Vorstandsmitglieder eine Abstimmung über die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung in dieser Angelegenheit fordert.

      § 8

      Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus dem Vorstand aus, so wird die satzungsmäßige Zahl der Vorstandsmitglieder durch Kooptation vervollständigt.

      § 9

      Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Ersten Vorsitzenden. Einstimmigkeit ist erforderlich für einen Antrag des Vorstandes auf Ausschluss eines Mitgliedes aus der Gesellschaft. 

      § 10

      Über Anträge zu Stipendien sowie Zuschüssen für Jungmitglieder zur Förderung von Tagungsaktivitäten entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Zugleich erteilt er dem Kassenführer / der Kassenführerin eine Anweisung zur Auszahlung des festgelegten Betrages.

      § 11

      Der Vorstand kann einen Beirat berufen. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in bestimmten wissenschaftlichen und organisatorischen Dingen zu beraten und zu unterstützen. Er hat keine Beschlusskompetenz.

      Die Zahl der Mitglieder des Beirates richtet sich nach den aktuellen Erfordernissen. Ausgewählt werden die Mitglieder vom Vorstand nach ihren Kenntnissen bzw. Erfahrungen. Als Mitglieder des Beirates können auch Personen bestellt werden, die nicht der Mommsen-Gesellschaft angehören.

      Jedes Mitglied des Beirates wird für eine Amtsperiode des Vorstandes bestellt und führt nach der Neuwahl des Vorstandes seine Aufgaben bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Vorstandes weiter, auf der über die Bestellung eines neuen Beirates entschieden wird. Eine erneute Bestellung der bisherigen Beiratsmitglieder – einzeln oder en bloc – ist jederzeit möglich, richtet sich jedoch in erster Linie nach den Erfordernissen.

      Der Beirat berichtet dem Vorstand von seinen Aktivitäten. Dies kann auf einer Vorstandssitzung erfolgen, aber auch per Rundmail an den Vorstand.

      Auslagen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit werden den Mitgliedern des Beirates nach Rücksprache mit dem Vorstand und dem Kassenführer / der Kassenführerin von der Mommsen-Gesellschaft erstattet.

      Verlässt ein Mitglied den Beirat vor Ablauf einer Wahlperiode, kann der Posten vom Vorstand auf eine andere Person übertragen werden, sofern diese über vergleichbare Erfahrungen / Kompetenzen verfügt.

      § 12

      Der Kassenführer / die Kassenführerin ist dem Vorstand für eine geordnete Kassenführung verantwortlich. Der Vorstand kann eine Anweisung für dessen / deren Tätigkeit, insbesondere über die Anlage von Mitteln, erlassen. Der Kassenführer / die Kassenführerin hat alle eingehenden Mittel den vom Vorstand bestimmten Konten der Gesellschaft zuzuführen. Für diese Konten wird Online-Banking eingerichtet. Zahlungen von diesen Konten werden von dem Kassenführer / der Kassenführerin bzw. dessen / deren Vertreter/in vorgenommen. Der / die Erste Vorsitzende oder in seiner / ihrer Vertretung der / die Zweite Vorsitzende erhalten ebenfalls Zugang zu den Konten und sind verpflichtet, den laufenden Zahlungsverkehr stichprobenartig zu kontrollieren.

      Der Kassenführer / die Kassenführerin kann innerhalb eines vom Vorstand zu bestimmenden Rahmens die kleineren laufenden Ausgaben aus den ihm / ihr zugewiesenen baren Verfügungsmitteln selbstständig bestreiten. Der Kassenführer / die Kassenführerin hat die Mitgliedsbeiträge einzuziehen. Er / sie stellt den vom Vorstand zu beschließenden Haushalt auf. Er / sie soll bestrebt sein, einen angemessenen Reservebestand an Mitteln der Gesellschaft zu halten. Er / sie kann wegen Auszahlungen, die der / die Erste Vorsitzende anordnet, durch dessen / deren Vermittlung einen Beschluss des Vorstandes herbeiführen. Die Gesellschaft wird vermögensrechtlich durch den Ersten Vorsitzenden / die Erste Vorsitzende vertreten. Dieser / diese kann den Kassenführer / die Kassenführerin zur Vertretung bevollmächtigen.

      Der Kassenführer / die Kassenführerin hat über seine / ihre Amtsführung Rechnung zu legen und Kassenbericht zu erstatten. Er / sie hat die Akten über den Kassenbericht zu verwahren und kann bei Bedarf von seinem/r / ihrem/r ernannten Vertreter/in oder einem Vorstandsmitglied vertreten werden.

      Bei einem regulären Wechsel in der Kassenführung führt der / die bisherige Kassenführer/in die Abrechnung über die letzte Tagung zu Ende; er / sie erhält von dem / der bisherigen Ersten Vorsitzenden durch Gegenzeichnung der Abrechnung eine vorläufige Entlastung; die endgültige Entlastung erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung.

      Zur Überprüfung der Kassenführung werden gemäß § 10 der Satzung zwei Rechnungsprüfer/innen und zwei Stellvertreter/innen von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt, die die Kassenführung vor der jeweils nächsten regulären Mitgliederversammlung prüfen und darüber an die Mitgliederversammlung berichten.

      § 13

      Der von der Mitgliederversammlung nach § 12 der Satzung festgesetzte Mitgliedsbeitrag kann durch einen freiwilligen Beitrag (Spende) aufgestockt werden. Über den gezahlten Gesamtbeitrag wird von dem Kassenführer / der Kassenführerin eine steuerabzugsfähige Beitrags- bzw. Spendenbescheinigung ausgestellt.

      Ist der Beitrag bis zum 1. Mai nicht eingegangen, so wird von dem Kassenführer / der Kassenführerin kostenfrei gemahnt. Bleibt die kostenfreie Mahnung bis zum 31. Oktober erfolglos, so wird bei der zweiten Mahnung von dem Kassenführer / der Kassenführerin eine Gebühr von 10 % des Mitgliedsbeitrags erhoben.

      § 14

      Anträge auf Mitgliedschaft in der Mommsen-Gesellschaft werden von dem / der Ersten Vorsitzenden genehmigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.

      Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der / die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Diese Tätigkeit muss in der Regel durch die veröffentlichte Dissertation und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit nachgewiesen sein.

      Bei der regulären Umschreibung von Jungmitgliedern in ordentliche Mitglieder nach Ablauf ihrer fünfjährigen Jungmitgliedschaft genügt der Nachweis, dass sich die Dissertation in Druck befindet, und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit.

      Bei Promovierenden, die eine Jungmitgliedschaft beantragen, muss der / die Betreuer/in des Promotionsvorhabens dem Antrag ein kurzes Schreiben zur Bestätigung beilegen. Jungmitglieder, die vor Ablauf der fünfjährigen Jungmitgliedschaft die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft nach § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllen, können bei dem / der Ersten Vorsitzenden ihre Umschreibung zum ordentlichen Mitglied in einem formlosen Schreiben beantragen, dem die endgültige Promotionsbescheinigung sowie Nachweise über die veröffentlichte Dissertation und mindestens einer weiteren wissenschaftlichen Publikation beizufügen sind. Über die von dem Schriftführer / der Schriftführerin zu vollziehende Umschreibung entscheidet der / die Erste Vorsitzende, in Zweifelsfällen der Vorstand.

      Personen, die sich besonders um die Altertumswissenschaft verdient gemacht haben, können dem Vorstand als Mitglieder vorgeschlagen werden. Zu ihrer Aufnahme in die Gesellschaft ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich.

      § 15

      Für die Wahlen des Vorstandes und der Rechnungsprüfer/innen während der Mitgliederversammlung wird von dem / der Ersten Vorsitzenden ein Wahlleiter / eine Wahlleiterin vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung bestätigt ihn / sie in offener Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit. Zum Wahlleiter / zur Wahlleiterin können alle anwesenden Mitglieder außer den Kandidaten / Kandidatinnen und dem Schriftführer / der Schriftführerin bestimmt werden, also auch Mitglieder des bisherigen Vorstandes, die nicht erneut kandidieren.

      Der Wahlleiter / die Wahlleiterin bestimmt aus den Reihen der anwesenden Mitglieder – ausgenommen sind wiederum die Kandidaten / Kandidatinnen und der Schriftführer / die Schriftführerin – drei Wahlhelfer/innen.

      Aufgabe des Wahlleiters / der Wahlleiterin ist es, für die Einhaltung des Wahlverfahrens zu sorgen, wie es in § 6 der Satzung und im Folgenden festgelegt ist. Der Wahlleiter / die Wahlleiterin ist befugt, die Wahl zu annullieren und wiederholen zu lassen, wenn er / sie schwerwiegende Unregelmäßigkeiten feststellt, die das Wahlergebnis beeinflussen können.

      Der Wahlleiter / die Wahlleiterin stellt fest, wie viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

      Alle Kandidaten / Kandidatinnen für den Vorsitz und den Vorstand stellen sich den Anwesenden kurz vor und erklären, dass sie bereit sind, für das betreffende Amt zu kandidieren. Abwesende Kandidaten / Kandidatinnen müssen zuvor schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben. Dieses Einverständnis wird dem Plenum von dem Wahlleiter / der Wahlleiterin mitgeteilt.

      Anschließend können die Mitglieder weitere Kandidaten / Kandidatinnen vorschlagen. Voraussetzung für die Aufnahme unter die Kandidaten / Kandidatinnen ist, dass die betreffenden Personen anwesend sind und sich vor dem Plenum bereit erklären zu kandidieren.

      Der Schriftführer / die Schriftführerin hat bereits im Vorhinein drei Wahlzettel für die geheime Wahl vorbereitet. Auf den zwei Wahlzetteln für die beiden einzeln zu wählenden Vorsitzenden sind alle Vorschläge vermerkt, die satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Wahltag beim Vorstand eingegangen sind. Hinter jedem Namen kann angekreuzt werden: Ja / Nein / Enthaltung. Sollten während der Mitgliederversammlung weitere Vorschläge gemacht werden, kann jedes Mitglied die betreffenden Namen auf dem Wahlzettel eintragen und dahinter sein Votum abgeben. Wird kein zusätzlicher Name eingetragen, wird das Votum für die betreffende Person als Nein gewertet.

      Die Wahlzettel für den fünfköpfigen Vorstand (in alphabetischer Reihenfolge) unterscheiden sich allein dadurch, dass den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, den Vorstand en bloc zu wählen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht mehr als fünf Vorschläge auf dem Wahlzettel vermerkt sind.

      Der Schriftführer / die Schriftführerin führt das Protokoll der Wahl und muss zu allen Kandidaten / Kandidatinnen die Anzahl der jeweiligen Ja- und Nein-Stimmen sowie die Enthaltungen und ungültigen Stimmen festhalten.

      Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Wahlhelfer/innen. Der Wahlleiter / die Wahlleiterin informiert die Vereinsmitglieder über das Ergebnis. Der gewählte Kandidat / die gewählte Kandidatin erklärt vor dem Plenum, ob er / sie die Wahl annimmt.

      Ein Wahlzettel gilt als ungültig, wenn bei mindestens einem Eintrag der Wille des Wählers / der Wählerin nicht eindeutig zu erkennen ist (also hinter dem betreffenden Namen kein oder mehrere Kreuze gemacht wurden) oder wenn Kandidaten / Kandidatinnen eingetragen sind, die nicht vor der Wahl vorgeschlagen wurden. Eine kumulierte Stimmabgabe ist nicht möglich.

      Die Wahl kann unmittelbar nach Bekanntgabe des Ergebnisses angefochten werden. Dieser Antrag muss von mindestens drei weiteren anwesenden Mitgliedern unterstützt werden. Über die Anfechtung entscheidet die Mitgliederversammlung. Spätere Einsprüche sind nicht möglich.

      Die abgegebenen Stimmzettel der geheimen Wahlen sind so lange aufzubewahren, bis das Protokoll mit den Unterschriften des / der Ersten Vorsitzenden und des Protokollführers / der Protokollführerin rechtskräftig geworden ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Stimmzettel zu vernichten.

      § 16

      Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung können vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Jede vom Vorstand beschlossene Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung ist der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

      Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nach § 7 der Satzung von dem / der Vorsitzenden nach Rücksprache mit dem Vorstand beschlossen werden, müssen den Mitgliedern in den nächsten Mitteilungen, auf jeden Fall rechtzeitig vor der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

      § 17

      Diese Geschäftsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Vorstand und ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 24. 5. 2024 in Kraft.

    • Aug 07
      Satzung

      Montag, 07. August 2017 17:08

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      § 1 Status

      Die Mommsen-Gesellschaft hat den Zweck, die auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) tätigen deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher zusammenzuführen. Sie fördert den wissenschaftlichen Austausch auf nationaler wie internationaler Ebene. Sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Mommsen-Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Mommsen-Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

      Die Mommsen-Gesellschaft hat ihren Sitz in Freiburg.

      Die Mommsen-Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e. V.“.

      § 2 Aufgaben und Ziele

      Die Mommsen-Gesellschaft setzt sich folgende Aufgaben und Ziele:

      1. Förderung der altertumswissenschaftlichen Forschung und der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen altertumswissenschaftlichen Disziplinen;
      2. Förderung des altertumswissenschaftlichen Studiums an den Universitäten;
      3. Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen;
      4. Vertretung der altertumswissenschaftlichen Forscher/innen und Fachdisziplinen gegenüber der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb der internationalen Altertumswissenschaft.

      Die Mommsen-Gesellschaft achtet den Schutz des kulturellen Erbes in Einklang mit der UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz von 1970.

      § 3 Organe

      Organe der Mommsen-Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin.

      § 4 Mitgliederversammlung

      Die Mitgliederversammlung wird von dem / der Ersten Vorsitzenden spätestens sechs Wochen zuvor schriftlich per E-Mail oder per Post einberufen und geleitet, normalerweise als eine Teilsitzung einer Tagung, die im Regelfall alle zwei Jahre stattfindet. Ihr obliegen: Die Wahlen des Vorstandes, des Kassenführers / der Kassenführerin und der Rechnungsprüfer/innen, die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Kassenberichtes, die Entlastung des Vorstandes, die Beschlussfassung über Ort und Zeit der nächsten Tagung, über Änderung der Satzung und gegebenenfalls über Auflösung der Gesellschaft. Anträge, die in der Mitgliederversammlung zur Verhandlung kommen sollen, sind spätestens vier Wochen vorher an den Ersten Vorsitzenden / die Erste Vorsitzende zu richten. Später eingereichte Anträge zur Tagesordnung können nur mit Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

      Zur Mitgliederversammlung haben nur Mitglieder und Amtsinhaber/innen (gemäß §§ 6-9) der Mommsen-Gesellschaft Zutritt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit Ausnahme der Fördermitglieder. Auf Einladung des Vorstandes ist Gästen die Teilnahme – gegebenenfalls zu einzelnen Tagesordnungspunkten – ohne Stimmrecht erlaubt.

      § 5 Beschlüsse

      Die Beschlüsse werden, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der / die Erste Vorsitzende. Für Änderungen der Satzung ist ebenso wie für die Auflösung der Gesellschaft eine Dreiviertelmehrheit der auf der Mitgliederversammlung Anwesenden erforderlich.

      Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Körperschaft und soll ausschließlich steuerbegünstigten wissenschaftlichen Zwecken auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums dienen. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.


      § 6 Vorstand

      Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem / der Ersten und dem / der ihn / sie vertretenden Zweiten Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern. Er ist dann beschlussfähig, wenn fünf Mitglieder anwesend sind.

      Nach § 26 BGB sind der / die Erste und der / die Zweite Vorsitzende einzeln vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der / die Zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des / der Ersten Vorsitzenden tätig wird.

      Der Vorstand hat die Aufgabe, den Ersten Vorsitzenden / die Erste Vorsitzende über laufende Entwicklungen auf dem Gebiet der Klassischen Altertumswissenschaften zu informieren und die Amtsgeschäfte zu kontrollieren. Die interne Aufgabenverteilung des Vorstandes wird von ihm selbst geregelt.

      Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung bis zur nächsten turnusgemäßen Mitgliederversammlung (gemäß § 4) in geheimer Abstimmung gewählt. Die Mitglieder sind aufgefordert, dem amtierenden Vorstand Kandidaten/innen bis vier Wochen vor der wählenden Mitgliederversammlung schriftlich vorzuschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen ihr Einverständnis mit der Kandidatur spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich erklärt haben. Davon unberührt ist das Vorschlagsrecht während der Mitgliederversammlung. Für die Wahl des / der Ersten und des / der Zweiten Vorsitzenden in getrennten Wahlgängen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden erstplatzierten Kandidaten/innen statt. Die geheime Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes kann en bloc erfolgen, wobei jedes Mitglied fünf Ja-Stimmen vergeben kann; dabei ist anzustreben, dass die drei großen Zweige der Altertumswissenschaft (Philologie, Alte Geschichte, Archäologie) sowie Mittelbau und Nachwuchs ihre persönliche Vertretung erhalten. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.

      Der Vorstand führt sein Amt bis zum Ende der Tagung, auf der die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählt. Der Vorstand ist verpflichtet, jährlich mindestens einmal zusammenzutreten, und ermächtigt, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 30 Mitglieder unter Angabe des Verhandlungs­gegenstandes dies schriftlich verlangen. Der Vorstand genehmigt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung und für die wissenschaftliche Tagung, die in der Regel mit der Mitgliederversammlung verbunden sein soll.

      Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit eine Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung vorgelegt wird. Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit Änderungen vornehmen.

      § 7 Vorsitzender / Vorsitzende

      Dem / der Ersten und in seiner / ihrer Vertretung dem / der Zweiten Vorsitzenden obliegen: Die Führung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft mit Unterstützung des Schriftführers / der Schriftführerin und des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin sowie die Vertretung der Gesellschaft nach außen, die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung und der Tagung, Kassenverfügungen in besonderen Fällen, jedoch nur im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (soweit die betreffenden Beträge das normale Maß der Geschäftsführung – wie Porti, Papier, Schreibhilfen, Reisekosten u. dgl. – überschreiten), ferner Rechenschaftsbericht über die Amtsführung und Rechnungslegung.

      Der / die Erste Vorsitzende ist befugt, in Absprache mit dem Vorstand Änderungen an der Satzung vorzunehmen, die durch gesetzliche oder steuerrechtliche Bestimmungen notwendig werden. Entsprechende Änderungen müssen den Mitgliedern in den nächsten Mitteilungen, auf jeden Fall rechtzeitig vor der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

      § 8 Geschäftsführer / Geschäftsführerin

      Der Vorstand richtet eine Geschäftsstelle ein und kann mit einfacher Mehrheit einen Geschäftsführer / eine Geschäftsführerin berufen. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin ist besonderes Organ im Sinne des § 30 BGB und hat alle im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebs des Vereins anfallenden Arbeiten zu erledigen. Wird kein Geschäftsführer / keine Geschäftsführerin berufen, so befindet sich die Geschäftsstelle am Wohnsitz des / der Ersten Vorsitzenden.

      § 9 Weitere Vereinsämter

      Weitere Vereinsämter sind Kassenführer/in, Schriftführer/in, Webmaster und Öffentlichkeitsreferent/in. Diese Funktionen können in Personalunion ausgeübt werden, sowohl untereinander als auch durch Vorstandsmitglieder oder den Geschäftsführer / die Geschäftsführerin.

      Zu den genannten Ämtern können auch Personen bestellt werden, die nicht Mitglieder der Mommsen-Gesellschaft sind.

      Der Kassenführer / die Kassenführerin wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

      Schriftführer/in und Webmaster werden nach Absprache mit den neu gewählten Vorstandsmitgliedern von dem / der Ersten Vorsitzenden bestimmt, der / die auch in Absprache mit dem Schriftführer / der Schriftführerin und dem Kassenführer / der Kassenführerin deren Stellvertreter/innen beruft.

      Die Kassenführung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen nach den Anordnungen und unter Aufsicht des Vorstandes. Ihre Durchführung ist in den §§ 10-11 der Geschäftsordnung geregelt.

      Der Schriftführer / die Schriftführerin unterstützt den Vorsitzenden / die Vorsitzende bei dessen / deren laufenden Aufgaben. Er / sie führt die Protokolle der Mitgliederversammlung und verwahrt die Akten der Schriftführung. Die Akten sind bei Ablauf der Amtszeit dem Nachfolger / der Nachfolgerin zu übergeben. Die Protokolle sind von dem / der Vorsitzenden und von dem Schriftführer / der Schriftführerin zu unterzeichnen.

      Der Webmaster ist in Absprache mit dem Vorstand für die Inhalte der Homepage der Gesellschaft zuständig.

      Der Vorstand kann einen Öffentlichkeitsreferenten / eine Öffentlichkeitsreferentin bestellen, der / die Vorschläge zur Außendarstellung der Gesellschaft (Homepage, Werbemaßnahmen) unterbreitet und deren Durchführung koordiniert.

      § 10 Rechnungsprüfer/innen

      Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Rechnungsprüfer/innen und zwei Ersatzleute (Wiederwahl ist möglich). Sie haben die Kassenführung zu prüfen und darüber an die Mitgliederversammlung zu berichten, die die Entlastung erteilt.

      § 11 Mitgliedschaft

      Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei dem / der Ersten Vorsitzenden beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der / die Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand.

      Mitglieder können alle promovierten Wissenschaftler/innen werden, die auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) tätig sind, insbesondere die Dozenten / Dozentinnen der Altertumswissenschaft an den Universitäten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen an Akademien und Bibliotheken, außerdem Personen, die sich besonders um die Altertumswissenschaft verdient gemacht haben.

      Promovierende der altertumswissenschaftlichen Fächer können eine Jungmitgliedschaft erwerben. Diese Mitgliedschaft ist auf fünf Jahre befristet. Während dieser Zeit besitzen sie in der Mitgliederversammlung Rede- und Stimmrecht; außerdem steht ihnen das aktive Wahlrecht zu. Spätestens einen Monat vor Ende der Jungmitgliedschaft prüft der / die Erste Vorsitzende, ob die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft vorliegen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Wenn dies bejaht wird, wird die Jungmitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt; andernfalls endet sie mit Fristablauf, sofern nicht in Ausnahmefällen durch den Vorstand eine Verlängerung gewährt wird. Wurden die benötigten Unterlagen oder ein Antrag auf Verlängerung dem / der Ersten Vorsitzenden nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Jungmitgliedschaft nach fünf Jahren automatisch. Vor Ablauf der befristeten Jungmitgliedschaft kann auf Antrag des Jungmitglieds nach Vorlage der endgültigen Promotionsbescheinigung und dem Nachweis der veröffentlichten Dissertation sowie mindestens einer weiteren wissenschaftlichen Publikation der / die Erste Vorsitzende den Schriftführer / die Schriftführerin beauftragen, eine Umschreibung zum ordentlichen Mitglied vorzunehmen.

      Verlage, Institutionen und private Unterstützer/innen, die nicht in der altertumswissenschaftlichen Forschung tätig sind, können eine Fördermitgliedschaft beantragen. Diese Form der Mitgliedschaft umfasst kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und kein aktives Wahlrecht.

      Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Abmeldung beim Vorstand. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht trotz wiederholter Mahnung zwei Jahre lang nicht nachgekommen sind, verlieren ihre Mitgliedschaft nach Ablauf des zweiten Jahres automatisch.

      Ausschluss eines Mitgliedes (aus einem anderen als dem in Abs. 5 genannten Grund) kann nur auf Antrag des Vorstandes mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung erfolgen.

      § 12 Mitgliedsbeitrag

      Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgesetzt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Beiträge sind zahlbar bis zum 1. April eines jeden Jahres. Mitglieder, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können durch einmalige Zahlung von zwanzig Jahresbeiträgen eine lebenslange Mitgliedschaft erwerben und sind damit von der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages entbunden. Mitglieder können bei Vorliegen besonderer Gründe auf Antrag, der vertraulich an ein Mitglied des Vorstandes zu richten ist, vom Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden. Von dem Kalenderjahr an, in das der 75. Geburtstag fällt, sind die Mitglieder von der Beitragspflicht befreit.

      Der Mitgliedsbeitrag ermäßigt sich für Mitglieder des Deutschen Archäologen-Verbandes e.V. oder des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands um 25%. Die Ermäßigung wird lediglich einmal gewährt.

      Für Promovierende ermäßigt sich der Beitrag während der Dauer ihrer Jungmitgliedschaft um mindestens 50 %. Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gesondert festgelegt. Gründe für eine Beitragsermäßigung können nicht nebeneinander geltend gemacht werden.

      Die Höhe des Jahresbeitrags für eine Fördermitgliedschaft liegt im Ermessen des Fördermitglieds, muss aber mindestens derjenigen des regulären Beitrags entsprechen.

      § 13 Teilnahme an Tagungen

      Die Teilnahme an den Tagungen der Mommsen-Gesellschaft ist für die Mitglieder der Gesellschaft und eingeladene Gäste gebührenfrei. Andere an der Altertumswissenschaft interessierte Personen können sich beim Vorstand als 'Gäste' der Tagung melden. Der Vorstand ist berechtigt, diese eine Gästekarte lösen zu lassen. Studenten / Studentinnen der Altertumswissenschaft werden zu den wissenschaftlichen Veranstaltungen gebührenfrei zugelassen.

      § 14 Mitteilungen

      Der Vorstand unterrichtet die Mitglieder mindestens einmal jährlich schriftlich über die laufenden Angelegenheiten der Gesellschaft.

      § 15 Satzung

      Diese Satzung tritt nach der Beschluss­fassung durch die Mitglieder mit ihrer Vorlage beim Registergericht Freiburg in Kraft.

    • Aug 07
      Ehemalige Vorsitzende

      Montag, 07. August 2017 16:43

      Bruno Snell Hamburg (1950-1954)
      Kurt Latte Göttingen (1954-1958)
      Alfred Heuß Göttingen (1958-1960)
      Kurt von Fritz München (1960-1966)
      Wolfgang Schmid Bonn (1966-1970)
      Hellmut Flashar Bochum (1970-1976)
      Richard Kannicht Tübingen (1976-1978)
      Walther Ludwig Hamburg (1978-1983)
      Carl Joachim Classen Göttingen (1983-1987)
      Ernst August Schmidt Tübingen (1987-1989)
      Manfred Clauss Berlin (1989-1993)
      Ernst-Richard Schwinge Kiel (1993-1995)
      Bernd Seidensticker Berlin (1995-1997)
      Siegmar Döpp Göttingen (1997-1999)
      Gustav Adolf Lehmann Göttingen (1999-2001)
      Eckart Lefèvre Freiburg (2001-2003)
      Volker Michael Strocka Freiburg (2003-2005)
      Martin Dreher Magdeburg (2005-2007)
      Christiane Reitz Rostock (2007-2009)
      Wulf Raeck Frankfurt am Main (2009-2011)
      Tanja Scheer Göttingen (2011-2013)
      Michael Erler Würzburg (2013-2015)
      Stefan Pfeiffer Halle (2015-2017)
      Johanna Fabricius Berlin (2017-2019)
      Jürgen Hammerstaedt Köln (2019-2022)
      Werner Rieß Hamburg (2022-2024)

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