Ausschreibung: Unterstützung von Tagungen des wissenschaftlichen Nachwuchses
Der Vorstand der GANPH hat beschlossen, im Sinne der Nachwuchsförderung auch
im Jahr 2022 eine begrenzte Zahl von Tagungen finanziell zu unterstützen. Dies
können angesichts der aufgrund der Pandemie nach wie vor unsicheren Lage auch
Tagungen im Digital- oder Hybridformat sein. Doktoranden und Doktorandinnen
sowie Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen in der
Qualifikationsphase nach der Promotion können Anträge stellen, wobei die
Mitgliedschaft in der GANPH keine Voraussetzung ist. Finanziert werden können
Reisekosten, Übernachtungskosten, Kosten für Hilfskräfte, Werbungskosten (Poster,
Programme u.ä.) und die Bewirtung in den Kaffeepausen, im Fall virtueller Tagungen
auch andere Kosten, die sinnvoll geltend gemacht werden können.
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Tagung einem Thema aus dem
Bereich der antiken Philosophie oder deren Rezeption gewidmet ist.
Der Antrag muss das Thema der Tagung und eine Beschreibung der Tagung (2-3
Seiten), die Namen der Organisatorinnen und Organisatoren, eine Liste der Referenten
und Referentinnen und eine Kostenaufstellung enthalten. Zudem sollte er die genaue
Höhe der gewünschten Förderung benennen. Der gewünschte Förderbetrag darf dabei
1000,- Euro nicht überschreiten.
Im Fall einer Bewilligung muss nach der Tagung eine Abrechnung vorgelegt und ein
Bericht für die Homepage der GANPH eingereicht werden.
Der Antrag muss bis zum 15.5.2022 bei der Vorsitzenden der GANPH, Prof. Dr.
Sabine Föllinger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -marburg.de), eingegangen sein.
im Jahr 2022 eine begrenzte Zahl von Tagungen finanziell zu unterstützen. Dies
können angesichts der aufgrund der Pandemie nach wie vor unsicheren Lage auch
Tagungen im Digital- oder Hybridformat sein. Doktoranden und Doktorandinnen
sowie Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen in der
Qualifikationsphase nach der Promotion können Anträge stellen, wobei die
Mitgliedschaft in der GANPH keine Voraussetzung ist. Finanziert werden können
Reisekosten, Übernachtungskosten, Kosten für Hilfskräfte, Werbungskosten (Poster,
Programme u.ä.) und die Bewirtung in den Kaffeepausen, im Fall virtueller Tagungen
auch andere Kosten, die sinnvoll geltend gemacht werden können.
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Tagung einem Thema aus dem
Bereich der antiken Philosophie oder deren Rezeption gewidmet ist.
Der Antrag muss das Thema der Tagung und eine Beschreibung der Tagung (2-3
Seiten), die Namen der Organisatorinnen und Organisatoren, eine Liste der Referenten
und Referentinnen und eine Kostenaufstellung enthalten. Zudem sollte er die genaue
Höhe der gewünschten Förderung benennen. Der gewünschte Förderbetrag darf dabei
1000,- Euro nicht überschreiten.
Im Fall einer Bewilligung muss nach der Tagung eine Abrechnung vorgelegt und ein
Bericht für die Homepage der GANPH eingereicht werden.
Der Antrag muss bis zum 15.5.2022 bei der Vorsitzenden der GANPH, Prof. Dr.
Sabine Föllinger (